Prozess um versuchten Mord: Opfer spricht von Todesangst

Tolga F. muss sich wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau verantworten. Motiv soll Eifersucht sein.

Krefeld. Verkehrte Welt im Gerichtssaal. Zum Auftakt des Prozesses vor dem Krefelder Landgericht gegen den Tolga F. wegen versuchten Mordes blieb der Angeklagte dabei: Er habe seine Frau nicht töten wollen. Im Laufe seiner Erklärung brach der 40-Jährige jedoch in Tränen aus.

Ganz anders trat das Opfer Martina F. auf. Besonnen und ohne Groll schilderte die 44-Jährige die Ereignisse des 29. September 2011. Damals soll der Angeklagte im Garten des gemeinsamen Hauses so brutal auf den Kopf der Frau eingetreten haben, dass ihr mehrere Zähne abbrachen. Zuvor hatte Tolga F. seine Frau mit einem Cuttermesser verletzt. „Ich hatte Todesangst“, berichtete Martina F. im Zeugenstand.

Der Streit hatte im Schlafzimmer begonnen, wo der Angeklagte gesagt haben soll: „Wir gehen in den Garten. Du willst doch nicht, dass die Kinder dabei sind, wenn ich dich abschlachte.“ Die drei Kinder des Paares hatten daraufhin eingegriffen und der Frau damit das Leben gerettet.

Hintergrund der Tat ist Eifersucht: Mehrmals in den 20 gemeinsamen Ehejahren, so sagte es Martina F. aus, habe ihr Mann gedroht, sie zu töten, wenn sie ihn betrügen würde.

Die beiden hatten sich 1991 in der Türkei kennengelernt. Martina F. holte ihre große Liebe nach Deutschland. Doch die Ehe verlief nicht immer harmonisch. „Ich sollte das tun, was er wollte und fühlte mich eingeengt“, sagte die Frau.

Es war die Stimme eines fremden Mannes auf der Mailbox seiner Frau, die Tolga F. zur Weißglut brachte. „Dann habe ich die Kontrolle verloren. Ich wollte ihr Angst machen, wollte sie aber nicht töten“, sagte er.

Nach der Tat setzte er sich in die Türkei ab, wollte nach eigenen Angaben den Nebenbuhler ausfindig machen. Per Telefon bedrohte Tolga F. seine Frau weiter. Dabei war die Wut des Ehemannes immer noch nicht abgeklungen. Er werde sie foltern, bis sie ihm den Namen des Mannes genannt habe, soll Tolga F. durch das Telefon gebrüllt haben.

Die unzähligen Beleidigungen und Drohungen bestritt der Angeklagte nicht, hat jedoch an den Wortlaut keine Erinnerungen mehr. Die Frage, der das Schwurgericht nachgeht, ist nun: Wollte der Mann mit der Tat seine Ehre wiederherstellen oder handelte er aus Eifersucht im Affekt? Für beide rechtlichen Aspekte gibt es bisher Anhaltspunkte.

Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt.