Prozess wegen Vergewaltigung: Landgericht sucht wichtige Zeugen im Ausland

Richter erhoffen sich Hinweise aus mehreren Aussagen.

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Krefeld. Im Prozess gegen den 28-jährigen Krefelder rumänischer Herkunft sind zwei wichtige Zeugen nicht aufzutreiben, die derzeit im Ausland weilen. Der Angeklagte wird der Körperverletzung und Vergewaltigung beschuldigt. Von den Zeugen erhofft sich das Gericht unter anderem Angaben zu den vier noch nicht identifizierten Mittätern.

Mangels Anwesenheit der Zeugen wurden deren Vernehmungsprotokolle bei der Polizei verlesen. Darin bestätigt ein Zeuge, dass gemeinsame Bekannte den Opfern geraten haben, den Beschuldigten anzuzeigen. Der soll im Dezember 2013 mit vier Mittätern einen Landsmann in dessen Wohnung aufgesucht, beraubt, verprügelt und verletzt sowie anschließend dessen 22-jährige Freundin vergewaltigt haben.

Laut Zeuge sei man unter Landsleuten der Meinung, die Schläge mögen ja noch hinnehmbar sein, mit der Vergewaltigung habe der Beschuldigte jedoch die Grenzen überschritten. Als Grund für den Übergriff vermutet der Zeuge Streitigkeiten mit einem der vier Mittäter um ein Auto.

Ein weiterer Zeuge hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt, der Angeklagte sei allein in der Wohnung der Opfer gewesen und habe dort die Frau vergewaltigt. Außerdem nannte er die Namen möglicher Beteiligter, die allerdings mit der Vergewaltigung nichts zu tun haben sollen. Bei der Frage des Richters an den Angeklagten nach möglichen Mittätern stieß er auf taube Ohren.

Bei der erneuten Befragung eines ermittelnden Beamten auf Wunsch des Verteidigers bestätigte der Polizist die Aussage eines Zeugen, dass fünf Männer auf das männliche Opfer eingeschlagen haben sollen. Ob dieser Freund, Verlobter und/oder Zuhälter der Geschädigten war, wisse der Beamte nicht.

Unabhängig davon, ob die gesuchten Zeugen noch ausfindig gemacht werden, sind für die Verhandlung am 19. August (neue Uhrzeit 13.30) die Plädoyers und das Urteil geplant.