Borussia Mönchengladbach Schlägerei nach Borussia-Spiel: Weiterer Zeuge wird gehört
Auch ein zweiter Prozesstermin reichte nicht aus, im Prozess um die gefährliche Körperverletzung im November vergangenen Jahres nach Abpfiff der Bundesliga-Partie Borussia Mönchengladbach gegen Hoffenheim.
Mönchengladbach. Eigentlich sollte das Urteil schon am ersten Prozess-Tag gefällt werden, doch auch ein zweiter Termin reichte nicht aus: Im Prozess um die gefährliche Körperverletzung am 26. November vergangenen Jahres nach Abpfiff der Bundesliga-Partie Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim soll noch ein weiterer Zeuge gehört werden.
Angeklagt ist ein 27-jähriger Viersener. Ihm wird vorgeworfen, zwei Männer angegriffen und verletzt zu haben. Fünf bislang unbekannte Mittäter sollen ihn bei der Attacke unterstützt haben. Laut Anklage hatte der 27-Jährige einem Mann einen Faustschlag gegen die Schläfe versetzt. Als der Angegriffene sich nach seinem verlorenen Handy bückte, sollen fünf weitere Männer auf das Opfer losgestürmt sein und es getreten und geschlagen haben. Ein Passant, der dies sah, wollte die Angreifer aufhalten und ging dazwischen. Dabei wurde auch er angegriffen und verletzt.
Gestern wurde dazu ein Mönchengladbacher Polizeibeamter gefragt, der an diesem Tag im Einsatz gewesen war. Wie er vor Gericht schilderte, hätten Sicherheitsleute die Polizei auf die Auseinandersetzung in der Nähe des Hockeystadions aufmerksam gemacht. Von der Schlägerei habe er selbst nichts mitbekommen, sagte der Polizist vor Gericht: „Der Angeklagte stand an einer Würstchenbude am P4 und schaute teilnahmslos, als wolle er ausdrücken: ,Was habe ich damit zu tun?’“ Aber ein Security-Mitarbeiter habe berichtet, dass der Angeklagte an der Auseinandersetzug beteiligt war. Diese Aussagen seien für den Angeklagten so belastend gewesen, dass der 27-Jährige den Beschuldigtenstatus erhielt und auch entsprechend belehrt wurde.
Vor Gericht wurde gestern auch eine Smartphone-Videoaufnahme gezeigt. Doch auf dieser erkannte man nur eine Gruppe Männer. „Wahrscheinlich wurden die Bilder nach der ersten, vielleicht auch nach der zweiten Handlung aufgenommen“, sagte der Richter. Zum nächsten Gerichtstermin soll nun auch der Mann gehört werden, der die Aufnahme gemacht hat.