Urteil Teilerfolg für Borussia Mönchengladbach bei „Fohlenelf“-Markenstreit
Den Gladbachern ist der markenrechtliche Gebrauch des Begriffs „Fohlenelf“ weiterhin erlaubt. Die Marke galt als veraltert.
Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff „Fohlenelf“ einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der EU gab dem Fußballclub bei seiner Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise Recht. Dieses habe die Marke „Fohlenelf“ in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt, teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit. Im Übrigen wurde die Klage allerdings abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden (Rechtssache T-747/21).
Borussia Mönchengladbach hatte die Marke vor einigen Jahren für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das EUIPO erklärte die Marke jedoch für teilweise verfallen, weil sie nicht ausreichend genutzt worden sei. Letztlich blieb sie nur für wenige Dinge eingetragen, darunter Shampoos, Schreibwaren oder Regenschirme. Auch bestimmte Sportveranstaltungen dürfen weiterhin unter dem Namen „Fohlenelf“ organisiert werden.
Die Behörde - so das Gericht - habe aber zu Unrecht festgestellt, dass eine ernsthafte Benutzung der Marke „Fohlenelf“ unter anderem bei Seifen, Trinkflaschen, Handtüchern und Spielen nicht nachgewiesen worden sei. Bei anderen Produkten, darunter Energydrinks und Bier, blieb das Gericht allerdings bei der Entscheidung der Behörde.