Psychisch Kranker rastet aus - Haftbefehl angeordnet
Ein Angeklagter verpasst seinen Gerichtstermin. Ihm droht nun ein Haftbefehl.
Am Donnerstag hätte ein 44-jähriger Krefelder zu seinem zweiten Verhandlungstermin vor dem Landgericht erscheinen sollen. Der Mann war unter anderem deswegen angeklagt, weil er 2015 seinen Mitbewohner mit einer Schreckschusswaffe bedroht und 60 mal grundlos den Notruf gewählt haben soll. All das soll im Vollrausch geschehen sein.
Sein Platz auf der Anklagebank blieb am Donnerstagmorgen allerdings leer. Daraufhin hielt der Vorsitzende Richter Rücksprache mit den Betreuern des Angeklagten und es kam heraus, wieso er nicht im Gerichtssaal war: Der Mann, der bisher weder in Untersuchungshaft saß noch in einer Psychiatrie vorläufig untergebracht war, lebte bisher in einer betreuten Einrichtung für Menschen mit psychischen Problemen. Nach dem Wochenende gab es dort allerdings einen Vorfall, bei dem der Mann stark alkoholisiert psychisch auffällig wurde.
Daraufhin wurde er zwangsweise in eine LVR-Klinik gebracht. Dort habe der Mann einen Pfleger angegriffen, ihn gewürgt und ihm Haarbüschel ausgerissen. Der Mann habe fixiert werden müssen. Er sei verwirrt und ein sinnvolles Gespräch mit ihm derzeit nicht möglich, hieß es.
Das Gericht ordnete nun einen Haftbefehl für den Angeklagten an. Sobald er aus der Klinik entlassen wird, dürften daher die Handschellen klicken. Das Verfahren ist erstmal bis auf Weiteres geplatzt. Wegen der Terminlage der Kammer und der terminlichen Verpflichtungen von Verteidiger und psychiatrischem Gutachter sei eine Fortsetzung nicht möglich.
Ein neuer Termin dürfte erst in einigen Monaten anstehen.