Räumungsklage: Nach 40 Jahren raus aus dem Haus

Ehepaar weigert sich, den Eigenbedarf anzuerkennen.

Symbolbild

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Krefeld. Eine Räumungsklage gegen ein Ehepaar, das seit 40 Jahren ein Haus gemietet hat und trotz Eigenbedarfs der Eigentümerin nicht ausziehen will, wird derzeit vor dem Amtsgericht verhandelt. Parallel dazu wird der Vorwurf erhoben, die Mieter hätten mehrfach Entschädigungszahlungen verschiedener Gesellschaften einbehalten, ohne die rechtmäßig begünstigte Vermieterin darüber zu informieren.

Das Ehepaar bestreitet dies und widerspricht der daraufhin ausgesprochenen fristlosen Kündigung. Es machte außerdem geltend, dass die Vermieterin bereits vor 20 Jahren ein unbefristetes lebenslanges Wohnrecht eingeräumt habe. Der Richter äußerte starke Zweifel daran, dass ein lebenslanges Wohnrecht zivilrechtlich Bestand habe und ob ein Nachweis zu führen sei. Auch hält er eine fristlose Kündigung für nicht durchsetzbar.

Unter Vorbehalt der Prüfung des rechtmäßigen Eigenbedarfs — der Enkel soll einziehen — regte der Richter jedoch eine gütliche Einigung an. Dabei sollten sich die Parteien auf einen Zeitpunkt für eine Räumung und als Gegenleistung auf eine Entschädigung für geleistete Aufwendungen verständigen. Dieser Vorschlag wurde von dem Ehepaar jedoch abgelehnt, so dass jetzt die Fragen um das vermeintlich lebenslange Wohnrecht und um die Berechtigung des Eigenbedarfs zu klären sind.