Roeders Zauberwort: Rücksicht
Hans-Günther Roeder erklärt, wie Nachbarn Streit aus dem Weg gehen.
Krefeld. Sommerzeit, schönes Wetter, Hitze, lange Abende draußen, Grillen, Feiern — darin verbirgt sich auch eine Menge Konfliktstoff unter Nachbarn. Schiedsmann Hans-Günther Roeder kennt sich damit bestens aus und blickt auf eine langjährige Erfahrung im Schlichten solcher Streitfälle zurück.
Dabei sind ihm auch die saisonalen Unterschiede im nachbarschaftlichen „Knatsch“ vertraut. Für den Diplom-Verwaltungswirt im Ruhestand gibt es für eine Reihe von Diskussions- und Streitpunkten eine leicht verständliche Regel: „Pflanzen sollen den Garten des Eigentümers nicht verlassen, Stimmen und Geräusche nicht das Zimmer bzw. die Wohnung!“
Beim Definieren von Nachtruhe und Zimmerlautstärke, die für fröhliche Feiern drinnen wie auch draußen auf dem Balkon oder im Garten gelten, sind nicht absolute Werte in Dezibel maßgebend. „Es kommt immer auf das persönliche Empfinden an!“ Nicht zu diskutieren ist das Einhalten der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. In der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr sollten laute Geräusche, wie sie beispielsweise Rasenmäher produzieren, vermieden werden.
Eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene gibt es dafür jedoch nicht. Der Schiedsmann: „Mein Zauberwort lautet da: Wie ist es mit Rücksichtnahme?“ Auch miteinander zu reden, empfiehlt Roeder, beispielsweise wenn es um Pflanzen geht, die in Nachbars Garten wachsen, Baumkronen, die Grenzen überragen. Sein Tipp lautet: „Immer erst den Nachbarn ansprechen und um Abhilfe innerhalb einer Frist bitten; das gilt besonders für überragende Äste. Daran hängendes Obst — auch wenn der Ast weit herüberhängt — darf man nicht selber ernten! Erst wenn es auf das eigene Grundstück ohne ,Nachhilfe’ herunterfällt, darf man es als sein Eigen betrachten.“
Doch nicht nur Äste und Obst können im Sommer zu einem häufigen Zankapfel werden, auch Blumenkästen verursachen manchen Ärger. Blumenkästen müssen immer ordnungsgemäß befestigt sein, so dass sie nicht abstürzen können. Aber auch das Bewässern und der Fall von Blüten und Blättern darf nicht andere in darunter liegenden Balkonen belästigen.
„Kaum ein Thema erzeugt so viel Streit wie das Open-Air-Brutzeln! Grillen ist ein Riesenproblem geworden“, weiß Roeder. Grundsätzlich gilt: Man darf den Grill anwerfen — aber was steht dazu im Mietvertrag? Eine zweite Einschränkung kann sich durch den Rauch ergeben. Zieht der vielleicht in die Wohnung der Nachbarn? Dann wäre es das Mindeste, sie darüber zu informieren und sie vielleicht — nach dem Schließen der Fenster — zum gemeinsamen Grillen einzuladen.