Gericht Schraubenzieher-Attacke: Zeugin belastet 31-Jährige schwer
Die des versuchten Totschlags und der Körperverletzung bezichtigte Krefelderin soll im Juni Mutter und Stiefvater verletzt haben.
Krefeld. Es ist der dritte Verhandlungstag zu den schlimmen Ereignissen vom 21. Juni dieses Jahres. Und der Verdacht gegen die Angeklagte erhärtet sich. Hat sie ihre Mutter und ihren Stiefvater gefährlich verletzt? Sollte das Landgericht der Aussage der zweiten Zeugin am gestrigen Verhandlungstag Glauben schenken, muss sich die 31-jährige Angeklagte auf eine lange Haftstrafe einstellen. Die Zeugin ist die leibliche Tochter des Stiefvaters der beschuldigten Krefelderin. Sie gestand, auf Drängen der Angeklagten bei der ersten Befragung durch die Polizei für diese gelogen zu haben. Die Mutter der Angeklagten habe ihr anvertraut, von ihrer Tochter am Tattag geschlagen worden zu sein.
Wenn dies zutrifft, hat die Angeklagte zuletzt vor Gericht die Unwahrheit gesagt. Erhärtet wird der Vorwurf durch eine Nachbarin, die vom Fenster aus beobachtet hatte, wie die Beschuldigte mit einer Handtasche auf die am Boden sitzende Frau einschlug. Ihre Beschreibung von Täterin und Opfer trifft auf die Beteiligten zu. Erstere sei in ein heranfahrendes Auto gestiegen und davongefahren.
Die Stiefschwester zeichnete ein negatives Bild von der Beschuldigten. Diese neige dazu, leicht auszurasten und sei kaum zu bändigen. So habe sie ihre Mutter schon früher verletzt und ihr die Nase und die Hand gebrochen. Die Zeugin habe die Verletzte ins Krankenhaus gefahren, wo diese operiert werden musste und drei Tage verbrachte.
Auch die Attacke der Angeklagten am Tattag gegen deren Stiefvater, der seiner Frau zu Hilfe kommen wollte, bestätigte die Zeugin. Das wisse sie von ihrem Vater und von dessen Frau, die beide lange bei ihr wohnten. Außerdem widersprach sie entschieden der Behauptung der Stiefschwester, der Vater sei alkoholabhängig und gewalttätig.
Laut Aussage eines Arztes wurde der Mann mit starken Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert, die in einer Notoperation gestillt werden mussten. Bei der 2,5 Zentimeter tiefen Stichwunde durch einen Schraubenzieher sei knapp die Halsschlagader verfehlt worden. Nicht lebensbedrohend sei eine Stichverletzung in Ohrnähe gewesen.
Die Zeugin nannte auch das bisher bestrittene Motiv ihrer Stiefschwester für die Tat, die die Mutter seit langem nötige, ihr das Haus zu überschreiben. Das bestätigte ein Stiefbruder der Angeklagten, ebenso wie die Angriffe gegen die Eltern am Tattag. An den nächsten Verhandlungstagen sollen weitere Zeugen gehört werden. Auch das psychiatrische Gutachten über die Beschuldigte steht noch aus.