Prozess Widersprüche nach Schraubenzieher-Angriff
Gericht beantragt psychiatrisches Gutachten. Mutter der Angeklagten wird des Saals verwiesen.
Krefeld. Totschlag oder Notwehr? Oder gar Schuldunfähigkeit? Auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht gab die Aussage des vermeintlichen Opfers keinen Aufschluss über das Tatmotiv der 31-jährigen Angeklagten aus Krefeld. Diese soll ihre Mutter geschlagen und auch ihren Schwiegervater durch Stiche mit einem Schraubendreher verletzt haben. Die Aussagen des Schwiegervaters konnten jedoch am Montag nur wenig zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Laut seiner Aussage handelt es sich um einen familiären Streit um eine Immobilie.
Bei der Beschreibung des Tatablaufs verstrickte sich der Schwiegervater immer wieder in Widersprüche. Bei der Attacke auf ihn mit einem Schraubendreher konnte er die Angeklagte nicht als Täterin identifizieren. Den Stich unterhalb des Halses, von dessen Narbe sich das Gericht überzeugte, habe er gespürt, den nachfolgenden Stich in die Schulter aber nicht bemerkt. Bei so viel Unstimmigkeit entschloss sich das Gericht, die Vernehmung zu unterbrechen und zunächst den Lebensgefährten der Angeklagten zu befragen. Er schilderte den Stiefvater seiner Freundin als gewalttätig.
Er habe er seine Frau häufig geschlagen und ihr sogar gedroht, sie zu töten, falls sie ihn verlasse. Unglaubwürdig wirkte bei ihren Aussagen vor Gericht auch die Mutter der Angeklagten, die wegen Zwischenrufen auch aus dem Gerichtssaal verwiesen worden war. Das Gericht hat wegen des auffälligen Verhaltens der Angeklagten ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das könnte dem Verfahren eine Wende geben. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. wop