Krefeld/Willich Widersprüche bei der Zeugin
Ein Willicher (44) ist von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen freigesprochen worden.
Krefeld/Willich. Eine Strafrichterin am Krefelder Amtsgericht hat am Montag einen 44-jährigen Willicher von der Anklage der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen freigesprochen. Nach einem mehr als zweistündigem Prozess und vier Zeugenvernehmungen stand ein Fehlverhalten nicht mit erforderlicher Gewissheit fest.
Zwei Übergriffe am 7. September 2014 kamen im Prozess zur Sprache. Die angeblich Geschädigte hatte bei der Polizei angegeben, sie wäre von dem Mann in einer Krefelder Gaststätte gewürgt worden. Anschließend habe er ihr auf dem Nachhauseweg aufgelauert und sie auf der Industriestraße in der Nähe ihrer Wohnung wiederum belästigt.
Bei ihrer Zeugenvernehmung verstrickte sich die Frau jedoch in Widersprüche. Diese konnten auch von den drei anderen Zeugen nicht ausgeräumt werden. Die drei Zeugen, ein befreundetes Ehepaar und eine Polizeibeamtin, waren bei den angeklagten Vorfällen nicht dabei. Das Ehepaar konnte nur aussagen, dass der Willicher ihnen bei gemeinsamen Unternehmungen mit der Zeugin mehrfach lästig wurde. Er soll sich in betrunkenem Zustand immer wieder an die angeblich Geschädigte herangemacht haben, ihr Auto verkratzt und auch ihre Wohnungstür demoliert haben.
Im Prozess kam auch zur Sprache, dass der Angeklagte und die Geschädigte vor drei Jahren eine relativ feste Beziehung hatten, diese jedoch auf Betreiben der Frau beendet wurde. Der Angeklagte soll sich damit nicht abgefunden und immer wieder ihre Nähe gesucht haben — trotz Kontaktverbot.
Die Staatsanwältin bemühte sich durch gezieltes Nachfragen, Klarheit zu gewinnen. Doch für sie ergab sich bei der Frau ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem. „Für mich steht es Aussage gegen Aussage“, bemerkte sie. Also beantrage sie den Freispruch, den die Richterin dann auch verkündete.