Sex mit 13-Jähriger: Haftstrafe

19-Jähriger ist „mit Bewährung nicht zu erreichen“, befand der Amtsrichter.

Krefeld. Schwere Vorwürfe hat eine 14-jährige Mönchengladbacherin gegen ihren Krefelder Ex-Freund (19) erhoben. Anfang dieses Jahres soll er sie vergewaltigt haben, teilte die damals 13-Jährige der Polizei mit. Vor dem Amtsrichter sah sich das ehemalige Paar am Donnerstag wieder. Der angeklagte S. erklärte, dass es zwar eine körperliche Beziehung zwischen den beiden gegeben habe, „aber keinen Geschlechtsverkehr“.

S. räumte jedoch ein, dem Mädchen Alkohol und Amphetamine angeboten zu haben. „Das weiße Pulver“ habe keine Wirkung gezeigt, sagte die Jugendliche. Als die Beziehung im Streit auseinander brach, sei sie „sehr sauer“ gewesen. Zur möglichen Vergewaltigung wollte sie jetzt nichts sagen. Der mehrfach vorbestrafte S. soll seiner ehemaligen Freundin bei der Trennung gedroht haben: „Du wirst noch sehen, was du davon hast“.

Der Richter mahnte die Zeugin abschließend, in Zukunft vorsichtiger mit Anschuldigungen zu sein. Trotzdem blieb nach Meinung der Anklägerin der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs. „Er wusste, dass sie zu jung war“, betonte die Staatsanwältin. Sie forderte auch aufgrund der Vorstrafen 34 Monate Jugendhaft. Die Verteidigung verwies auf eine Aussage der Zeugin: „Wir wollten das beide so." Doch es blieb beim Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs. Das Gericht verhängte unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung eine Jugendstrafe von 30 Monaten. „Mit Bewährungsstrafen sind Sie nicht erreichbar“, erklärte der Richter. Und: „Kinder müssen geschützt werden.“ jre