Wuppertal Springmann-Prozess: Verteidigung hat Zweifel an Zeugin
Im Springmann-Prozess ging es zudem erneut um die schwierige Bestimmung der Todeszeit.
Wuppertal. Nachdem die Verteidiger in der vergangenen Woche nicht zufrieden damit waren, eine Zeugin (83) nur per Videoschaltung befragen zu können, äußerten sie jetzt Zweifel an ihrer Aussagefähigkeit. Am 19. Tag des Springmann-Prozesses beschäftigte diese Frage die Prozessbeteiligten eine Weile.
Die 83-Jährige hatte 54 Jahre eine enge Beziehung mit dem ermordeten Unternehmer Enno Springmann. Und war deshalb ausführlich zu dessen Persönlichkeit, den Familienverhältnissen und seinen Ansichten befragt worden. Dabei hatte sie unter anderem von dem wachsenden Misstrauen Enno Springmanns gegenüber dem Enkel berichtet. Ihre Aussage machte sie per Video-Übertragung, weil sie eine Begegnung mit dem Enkel scheute. Der soll im März 2017 gemeinsam mit einem Geschäftspartner (45) beide Großeltern ermordet haben, weil er eine Enterbung fürchtete.
Die Verteidiger des Enkels hatten moniert, dass sie die Zeugin auf dem Videobildschirm in nur zehn Zentimeter Größe sehen könnten. Ihre Kritik wies der Vorsitzende Richter zurück. Die Darstellung sei ausreichend.
Zudem beantragten die Verteidiger, die Seniorin auf ihre Aussagetüchtigkeit untersuchen zu lassen. Einige Aspekte ihrer bisherigen Aussage ließen vermuten, dass ihre geistigen Fähigkeiten eingeschränkt sein könnten. Die Diskussion des Antrags wollten die Anwälte mit Rücksicht auf die Zeugin ohne Öffentlichkeit führen. Weswegen das Publikum mehrfach den Saal verlassen musste. Aus der weiteren Vernehmung der Zeugin wurde an diesem Tag nichts mehr.
Das Gericht befragte dann einen Mann (55), der für die Springmanns Immobilien verwaltete und Geschäftsführer einer ihrer Firmen war. Er schilderte Enno Springmann als „nicht ganz leicht“, „sehr kritisch“ und als jemanden, der leicht erregbar war: „Dann wurde er auch ungerecht. Er versuchte dann, seine Meinung mit allen Mitteln durchzusetzen.“ Er habe aber auch charmant sein können. Der Zeuge bestätigte auch seine Aussage bei der Polizei, dass seiner Meinung nach Enno Springmann „jeden zur Weißglut treiben“ konnte.
Den Enkel habe er als herzlich mit seinen Großeltern und als einen „superlieben Enkel“ wahrgenommen. Dass dieser Maschinenbau studierte, habe er aber bezweifelt. Denn bei Anmerkungen zu technischen Aspekten in der Firma habe er den Eindruck gewonnen, dass der Enkel auf diesem Gebiet wenig Kenntnisse hatte.
Schließlich ging es erneut um die Schwierigkeit, den jeweiligen Todeszeitpunkt festzustellen. Ein Gerichtsmediziner erläuterte eine Methode zu dessen Berechnung aus Kriterien wie Körper- und Raumtemperatur und der Öffnung zum Außenbereich. Seiner Ansicht nach sei die Methode bei Christa Springmann nicht anwendbar, weil sie neben einer angeschalteten Heizung lag. Bei Enno Springmann ergeben sich große mögliche Zeitspannen, hauptsächlich in der Nacht vom 19. auf den 20. März 2017, mit mehr oder weniger großen Wahrscheinlichkeiten. Weil die Verteidiger Nachfragen hatten, will das Gericht Kontakt zu dem Entwickler der Methode aufnehmen.