Glücksspiel Spielhallen: Gauselmann korrigiert sich
Der WZ-Bericht über die Krefelder Probleme mit der Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages hat in der Automatenindustrie für einigen Wirbel gesorgt.
Der WZ-Bericht über die Krefelder Probleme mit der Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages hat in der Automatenindustrie für einigen Wirbel gesorgt. Mario Hoffmeister, Sprecher des Branchenführers Gauselmann, hatte darin eine qualitative statt einer quantitativen Lösung gefordert. Seine Formulierung „Nur noch Viererkonzessionen“ sei allerdings missverstanden worden. Das würde bedeuten, dass ausschließlich Hallen ab 48 Spielgeräten genehmigungsfähig wären.
„Gemeint war höchstens Viererkonzessionen, wie es in Bayern praktiziert wird“, erklärt Hoffmeister. Dazu fordert der Sprecher, dessen Unternehmen in Krefeld fünf Filialen mit 38 Mitarbeitern betreibt, künftig TÜV-Zertifizierung einen Spielerschutzbeauftragten pro Standort, Mitarbeiterschulungen sowie biometrische Zugangskontrollen, damit sich Spieler selbst sperren können. „Dann spielt es keine Rolle, ob wir über eine oder vier Konzessionen reden.“ Ab 1. Dezember greift laut Gesetz eine neue Abstandsregelung von mindestens 350 Metern zwischen einzelnen Standorten. Für Krefeld würde das eine Reduzierung der Standorte von 63 auf neun bedeuten. Wie das gehen soll, weiß noch niemand.