Stadt sieht kein Problem bei Abwasser-Gebühren - Keine Rückzahlung wegen falscher Bescheide

Keine Rückzahlung wegen falscher Bescheide.

Krefeld. Dass die Stadt wegen der fehlerhaften Bescheide über Abwassergebühren Rückzahlungen leisten muss, erwartet Kämmerer Ulrich Cyprian nicht. Da gegen die Bescheide nicht geklagt wurde, fehle dafür die Basis, sagte er Mittwochabend im Finanzausschuss. Seit Jahren erhalten die Verbraucher eine Rechnung der Stadtwerke Krefeld (SWK), in der die Abwassergebühr gemeinsam mit den Kosten für Frischwasser aufgelistet ist. Das ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht zulässig.

Die Abwassergebühren müssen als hoheitliche Aufgabe erkennbar von der Stadt abgerechnet werden. Dies soll mit den neuen Bescheiden gewährleistet sein. Laut Cyprian handelt es sich dabei lediglich um eine formale Änderung. Es gehe nicht um die Höhe der Abwassergebühren. Dass die Stadt bei der Berechnung einen kalkulatorischen Zins von sieben Prozent zugrunde lege, sei rechtens. Er gehe davon aus, dass es keine politische Mehrheit gebe, diesen Zinssatz zu reduzieren. Im Vergleich aller kreisfreien Städte in NRW verlangt Krefeld die höchsten Abwassergebühren. In den vergangenen Jahren wurden damit Überschüsse erwirtschaftet. Seit 2004 flossen aus diesen Gewinnen 9,51 Millionen Euro in den städtischen Etat. re