Stadt veröffentlicht Liste ungepflegter Gräber - Einebnung droht

Krefeld. Im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht die Stadt Krefeld eine Liste über abgelaufene Nutzungsrechte sowie ungepflegte und sonstig beanstandete Wahlgrabstätten und Reihengräber.

Falls Wahlgrabstätten nach Ablauf der Nutzungsrechte durch die bisherigen Berechtigten für weitere Beerdigungen genutzt werden sollen, muss nach der Friedhofssatzung der Stadt Krefeld das Nutzungsrecht erneuert werden.

Berechtigte müssen dies innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung im Amtsblatt beim Fachbereich Grünflächen der Stadt Krefeld, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, 47805 Krefeld, schriftlich beantragen, ansonsten werden die Grabstätten eingeebnet. Die dann noch auf den Gräbern befindlichen Grab- und Grabmalanlagen werden entfernt und gehen entschädigungslos ins Eigentum der Stadt Krefeld über.

Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Auf dem Hauptfriedhof sind zwei Gräber betroffen, in Fischeln eines. Bei einem Reihengrab in Hüls ist die Ruhezeit abgelaufen. Zudem werden zahlreiche Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten seit einiger Zeit nicht mehr ordnungsgemäß gepflegt. Hier kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Nutzungsberechtigte haben einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt Zeit, die Gräber wieder instand zu setzen, ansonsten werden auch sie, wie oben beschrieben, eingeebnet.

Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt an die Stadt Krefeld zurück. Betroffen sind auf dem Hauptfriedhof 18 Gräber, in Bockum sechs, in Fischeln 34, zwölf in Hüls, eins in Linn, zwei in Oppum, acht in Uerdingen und fünf in Elfrath. Sonstige Beanstandungen gibt es bei einem Grab in Hüls, sieben in Fischeln, bei vier Gräbern in Uerdingen und vier auf dem Hauptfriedhof. Das Amtsblatt liegt im Rathaus und im Stadthaus zur Abholung bereit oder kann im Internet unter www.krefeld.de unter dem Stichwort Amtsblätter als PDF-Datei gefunden werden.