Streit um Straßenbau Blumenplatz - Stadt Krefeld verteidigt Ausbau-Beiträge

Krefeld-West · Die Politiker der Bezirksvertretung West weigerten sich in ihrer jüngsten Sitzung einvernehmlich, über einen von der Verwaltung vorgelegten Beschlussentwurf abzustimmen.

Der Blumenplatz westlich der Krefeld Innenstadt.

Foto: Andreas Bischof

So etwas kommt auch nicht alle Tage vor: Die Politiker der Bezirksvertretung West weigerten sich in ihrer jüngsten Sitzung einvernehmlich, über einen von der Verwaltung vorgelegten Beschlussentwurf abzustimmen (die WZ berichtete). Sie sollten die schon abgeschlossene Neugestaltung des Blumenplatzes und der drei angrenzenden Straßen und die damit verbundenen Erschließungskosten gutheißen, obwohl den Anliegern bei der Planung der Maßnahme erklärt worden war, dass keine Kosten auf sie zukommen.

„Wir sollen beschließen, was schon längst geschehen ist“, kritisierte in der Sitzung nicht nur Bezirksvorsteher Klaus Menzer (SPD). Und Ingeborg Müllers (CDU) nannte das Vorgehen „eine Irreführung der Leute“. Das Rechtsamt soll nun klären, ob das Vorgehen der Verwaltung korrekt ist.

Diese verteidigt auf Anfrage unsere Zeitung ihr Vorgehen, die ursprünglich verabschiedete Planung für die Neugestaltung geändert zu haben. „Um die teilweise über 120 Jahre alten Platanen nicht zu gefährden, sollte auf einen regelkonformen – also den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) entsprechenden – Aufbau der Straße verzichtet werden. Während der Bauphase wurde festgestellt, dass diese Maßnahme nicht mehr notwendig war, da eine Gefährdung der Platanen ausgeschlossen werden konnte; mithin war ein regelkonformer Ausbau mit der Folge der längeren Haltbarkeit der Straße möglich.“ So heißt es in einer Stellungnahme von Stadt-Pressesprecher Dirk Senger. Weitere geringfügige Änderungen hätten zu einer Verbesserung der Verkehrssituation geführt.

„Leider wurden diese Änderungen während der Bauphase nicht an die Bezirksvertretung kommuniziert“, räumt der Sprecher der Verwaltung ein. Dies sei zwar bedauerlich, hätte aber in der Beurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis geführt. Denn die Stadt sei grundsätzlich bestrebt, straßenbauliche Maßnahmen nach den geltenden technischen Regelwerken auszubauen. Ein nicht zwingend notwendiger geringer wertiger Ausbau nur zur Vermeidung von Beiträgen stelle einen Verstoß gegen die Beitragserhebungspflicht nach dem Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW dar.

Bei den nun erhobenen Kosten handele es sich auch gar nicht um Erschließungsbeiträge, sondern um Straßenbaubeiträge, die nach dem KAG in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld erhoben werden. „Im vorliegenden Fall war geplant, zunächst die Bezirksvertretung West und im Anschluss die Anlieger über die bevorstehende Beitragserhebung zu informieren.“

Dass 2015 bei der Planung erklärt worden war, dass keine Beiträge erhoben werden, ist aus Sicht der Verwaltung kein Widerspruch. Denn diese Bewertung sei ausschließlich auf den Sachverhalt bezogen gewesen, nicht regelkonform ausbauen zu können. Das sei der Bezirksvertretung und Anliegern auf Nachfrage auch so mitgeteilt worden. Im Übrigen habe sich dies ausschließlich auf die Verkehrsflächen bezogen, „eine Beitragserhebung der Erneuerung der Beleuchtung wurde zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen“.

Rechtlich kann die Verwaltung bei sich keinen Fehler entdecken. Denn nach dem Abgabengesetz und der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW bestehe nun mal eine Beitragserhebungspflicht. „Die nach Fertigstellung der Baumaßnahme durchgeführte Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass die durchgeführten Maßnahmen eine beitragsfähige Erneuerung bzw. Verbesserung darstellen, so dass die Anlieger anteilig an den Ausbaukosten zu beteiligen sind“, hält Dirk Senger fest.

Und was sagt die Verwaltung zu dem von Politikern geäußerten Verdacht, die Fördermittel aus dem Programm „Stadtumbau West“ seien nicht rechtzeitig abgerufen worden, weshalb nun die Anlieger zur Kasse gebeten werden? „Das trifft nicht zu“, versichert Senger. Eine Förderung der Ausbaukosten sei im Rahmen des Bund-/Länderprogramms „Stadtumbau West“ erfolgt. Die dafür bereitgestellten Mittel seien auch rechtzeitig abgerufen und vom Fördergeber überwiesen worden.

„Allerdings sind nach den Förderrichtlinien Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes vorrangig zu berücksichtigen“, räumt Senger ein. „Es erfolgt daher lediglich eine Bezuschussung des verbleibenden kommunalen Eigenanteils an den förderfähigen Kosten.“