FDP-Ost legt Einspruch gegen Urteil ein

Paul Hoffmann und seine Vorstandskollegen wollen nicht akzeptieren, dass ihre Wahl vom Juli für ungültig erklärt wurde.

Krefeld. Der FDP-Stadtbezirksverband Krefeld-Ost wird gegen die Entscheidung des Landesschiedsgericht, die Vorstandswahlen von Juli 2007 für ungültig zu erklären, Einspruch vor dem Bundesschiedsgericht einlegen. Das hat der Ortsverbandsvorstand unter dem Vorsitz von Paul Hoffmann beschlossen. "Wir waren der Meinung, dass die vorliegenden Fakten falsch gewichtet wurden", so Hoffmann.

Die Einspruchsfrist wäre am Mittwoch abgelaufen. Eine siebenköpfige Gruppe von FDP-Mitgliedern hatte das Verfahren angeregt, weil es Unstimmigkeiten gegeben hatte. So waren Mitglieder nicht eingeladen worden, gleichzeitig wählten Anwesende mit, die (noch) kein Mitglied waren. Moniert wurde zudem der unruhige Verlauf der Sitzung, die vom Stadtverbandsvorsitzenden Joachim C. Heitmann geleitet worden war.

Das Landesschiedsgericht gab den Hoffmann-Gegnern Recht. Da dieser keine neuen Fakten vorlegen kann, dürfte die Gegenseite dem Verfahren beruhigt entgegensehen. Ein Termin steht noch nicht fest. Er könnte allerdings überfällig werden, wenn beide Seiten einen Vergleich eingehen. Darum bemüht sichchim C. Heitmann, erklärte dieser.