Sterbeversicherung: Hat Rentner den eigenen Vater betrogen?
Gericht hat bislang keine ausreichenden Beweise für einen Versicherungsschwindel.
Krefeld. Hat sich der Rentner in betrügerischer Absicht zwei Sterbeversicherungen seines Vaters auszahlen lassen oder ist er nach einem Schlaganfall nicht mehr zurechnungsfähig? Mit der Antwort auf diese Frage tun sich Richterin und Staatsanwältin schwer, zumal die Tochter des Angeklagten als Zeugin Donnerstag nicht zur Verhandlung im Amtsgericht erschienen ist. Eine Recherche soll zeigen, ob der 77-Jährige schuldig oder unzurechnungsfähig ist.
Der Rentner lässt sich bei seiner Post von einer Sozialarbeiterin helfen, weil er nicht mehr gut sehen, lesen und schreiben kann. Sie oder eine Angestellte der Versicherung kann vielleicht Aufschluss über zwei gleichlautende Schreiben zur Kündigung der Verträge geben, die der Angeklagte vor drei Jahren einmal mit seiner Unterschrift und ein zweites Mal mit seiner Schrift, aber dem Namen des Vaters versehen hatte. Möglicherweise hatte er die Versicherung falsch verstanden.
Der Senior hinterlässt vor Gericht einen verwirrten Eindruck. Zum Beispiel kann er die Geschehnisse zeitlich nicht richtig zuordnen.
Inzwischen ist er laut einem Gutachten wieder geschäftsfähig. Nachprüfbar ist außerdem nicht mehr, wo die über 3000 Euro aus den ausgezahlten Sterbeversicherungen geblieben sind. Selbst im Fall seiner Schuldfähigkeit könnte der Angeklagte das Geld aufgrund seiner kleinen Rente nicht zurückzahlen. Sein Vater ist inzwischen verstorben. Die Versicherung hatte ihm nach einer Klage die Hälfte des Vertragswertes erstattet.
Jetzt bleibt abzuwarten, was die Nachermittlungen von Staatsanwältin und Richterin erbringen. Auch die Einstellung des Verfahrens ist eine mögliche Variante. wop