Strom für Tönisvorst: SWK siegen vor Gericht
Die Nachbarstadt muss die Konzession neu ausschreiben. Es geht um 20 bis 30 Millionen Euro.
Krefeld. Wer liefert in den nächsten 20 Jahren den Strom für die Straßenlaternen und öffentlichen Gebäude der Nachbarstadt Tönisvorst? Der Stadtrat hatte im September dazu eine Entscheidung gefällt: In nichtöffentlicher Sitzung sprach sich eine Mehrheit für die NEW AG aus Mönchengladbach aus. Beworben hatte sich aber auch die SWK Netze aus Krefeld, die schon kurze Zeit später juristische Schritte gegen das Ratsvotum einleitete. Mit Erfolg: Beim Landgericht Düsseldorf wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach es Tönisvorst untersagt wird, den Ratsbeschluss auszuführen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von 250 000 Euro.
Bei der Auseinandersetzung geht es um viel Geld: Geschätzt 20 bis 30 Millionen Euro ist der Liefervertrag wert. Um das Verfahren deshalb unanfechtbar zu machen, ließ der Rat vor seiner Entscheidung ein externes Gutachten anfertigen. Dessen Ergebnis wurde zur Beschlussgrundlage der nichtöffentlichen Ratssitzung gemacht. Allerdings mit überraschendem Ausgang: Die Mehrheit stimmte gegen das Gutachter-Votum, wonach die Stromkonzession an die SWK zu vergeben sei. Statt dessen erhielt die NEW AG den Zuschlag. Hintergründe zur damaligen nichtöffentlichen Entscheidung wollte der Tönisvorster Bürgermeister Thomas Goßen am Mittwoch nicht kommentieren. Er bestätigte aber auf Nachfrage der WZ die Entscheidung des Landgerichts. Diese müsse man jetzt „in Ruhe juristisch bewerten“. Der neue Vertrag sollte laut Goßen im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten. Laut Gericht muss die Stadt die Vergabe aber nun neu ausschreiben. Die SWK wollten sich dazu am Mittwoch nicht äußern.