Gericht Tochter bestiehlt Vater und gibt sich als ihre Mutter aus
22-Jährige hat Vollmacht für 29 000 Euro genutzt, die erst ab dem Tod des Vaters gilt. Und sich als ihre Mutter ausgegeben, um Spielzeug zu bestellen. Das Gericht in Krefeld verurteilt sie.
Krefeld. Auf eine Erbschaft zu warten, kann manchmal ziemlich lange dauern. Eine Krefelderin wollte die Zeit bis zur Auszahlung von 29 000 Euro ein wenig verkürzen und hob das Geld in vier unterschiedlich großen Summen einfach selbst von dem Sparbuch ihres noch lebenden Vaters ab. Dafür musste sich sie sich jetzt vor dem Schöffengericht verantworten.
Ihr Vater hatte ihr und ihrem Bruder bei der Bank eine Vollmacht eingeräumt — für die Zeit nach seinem Tod. Nicht davon eingeschlossen war das Abheben des kompletten Guthabens vor seinem Tod. Elf Euro ließ die 22-Jährige auf dem Konto.
Das Sparbuch hatte sie ihrem Vater bereits bei einem Besuch im April 2015 gestohlen. Im Mai, Juni und Juli hob sie die Geldbeträge ab. Außerdem warf ihr die Staatsanwaltschaft noch drei weitere, davon unabhängige Taten vor. So hatte sie sich als ihre Mutter ausgegeben und Spielzeug für rund 60 Euro bestellt, obwohl sie es nie bezahlen wollte.
Außerdem hatte sie zweimal im Internet bei einem Kleinanzeigenportal Frauen zu Schuhtauschaktionen veranlasst. Die Geschädigten schickten ihre Schuhe nach Krefeld, die Angeklagte schickte aber nichts zurück. Die Schäden beliefen sich jeweils auf 120 und 50 Euro.
Die Angeklagte ließ die Vorwürfe durch ihren Verteidiger komplett einräumen. Sie saß während des Prozesses mit den Tränen kämpfend neben ihm. Das Gericht verurteilte die Frau am Ende zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.
Heiterkeit kam im Gerichtssaal auf, als eine der Zeuginnen, die aus Braunschweig angereist war, sagte, dass sie bei Volkswagen arbeite. „Da sind sie ja hier in Krefeld genau richtig. Aber ich habe mit der Entscheidung nichts zu tun“, schmunzelte der Richter im Hinblick auf ein Urteil des Landgerichts Krefeld von Mittwoch.
Das hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil ein Autohändler erstmals dazu verurteilt wurde, Autos mit Schummelsoftware zurückzunehmen. „Damit habe ich nichts zu tun“, versicherte auch die Zeugin — und mit dem Anklagevorwurf auch nur ein bisschen. Daher konnte sie nach wenigen Fragen schon wieder die Rückreise nach Niedersachsen antreten.