Infoveranstaltung Pflegegesetz: Was sich bald ändert
Arbeitsgruppe informiert Fachkräfte und pflegende Angehörige beim neunten Gerontopsychiatrietag über das Anfang 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz (PSG II).
Krefeld. „Wer versteht das Pflegestärkungsgesetz?“ Ganz bewusst hat die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) den Titel des neunten Krefelder Gerontopsychiatrietages am kommenden Mittwoch, 21. September, als Frage formuliert. Denn: Die Änderungen der Pflegeversicherung in den vergangenen Jahren seien selbst für Profis kaum noch zu überblicken, heißt es im Flyer zu der Veranstaltung im DPWV-Begegnungszentrum Wiedenhof.
Zum ersten Januar nächsten Jahres tritt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Susann Kornack, Leiterin der Caritas-Altenheime Marienheim und Saassenhof und Sprecherin der PSAG-Untergruppe Gerontopsychiatrie, spricht von „einer Kehrtwende“. Betroffen sind davon neben pflegendem Fachpersonal auch Pflegebedürftige und deren Angehörige. Statt Pflegestufen wird es in Zukunft Pflegegrade geben.
„20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung jetzt auf eine neue Grundlage“, erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dazu und verspricht: „Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen.“ Und das unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind.
Susann Kornack erklärt: „Mit dem Pflegestärkungsgesetz wollen wir weg von der Minutenpflege, durch die Pflegegrade wird die Arbeit ressourcenorientierter.“ Das sei gerade bei demenzkranken Menschen wichtig. „Viele können noch viel und erhalten deshalb derzeit nur eine geringe Pflegestufe. Aber was nutzt das, wenn sich der Patient noch selbst anziehen kann, aber orientierungslos und fluchtgefährdet ist?“
Ursula Rathais Mann leidet seit zehn Jahren an Demenz, 2008 erlitt er einen Schlaganfall. Als betroffene Angehörige sagt die Krefelderin: „Mein Mann musste sich erst einen Schlaganfall einhandel´n, um sich seine Demenzdiagnose leisten zu können.“ Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz wolle man mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für Pflegekräfte erreichen. „Anders als bei den Pflegestufen schauen wir bei den Pflegegraden verstärkt auf die psychosozialen Einschränkungen der Pflegebedürftigen. Wir fragen: Wo ist Unterstützung in der Alltags- und Freizeitgestaltung gefordert?“, erklärt Kornack.
Zu den großen Herausforderungen gehöre es nun, die Menschen zu erreichen, sagt Roland Angenvoort. „Wir müssen da sein, wenn Patienten und ihre Angehörigen und das Pflegepersonal Fragen haben.“ Als stellvertretender Regionaldirektor der Krankenversicherung Aok Rheinland/Hamburg hat Roland Angenvoort die Erfahrung gemacht, dass „sehr viele Leistungen, die die Pflegeversicherung anbietet, Pflegeurlaub beispielsweise, gar nicht in Anspruch genommen werden“.