Verurteilt: Stalkerin bleibt unbelehrbar
48-Jährige verfolgt ihr Opfer seit nunmehr vier Jahren.
Krefeld. Sie kann es nicht lassen. Eine bereits hinlänglich bekannte Stalkerin, die einer 30-jährigen Bahn-Mitarbeiterin seit nunmehr vier Jahren ohne ersichtlichen Grund nachstellt, ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Zudem erhielt die 48-Jährige vor dem Amtsgericht Krefeld drei Monate Fahrverbot.
Schon vor einem Jahr war die Hartz-IV-Empfängerin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. „Sie haben sich nicht durch die Verurteilung beeindrucken lassen“, bemerkte dazu der Richter.
Immer wieder war die 30-jährige S. verfolgt, mit Anrufen belästigt und bedroht worden. Und beinahe täglich drehte die Angeklagte vor der Wohnung der Krefelderin mit dem Auto ihre Runden. Sogar am Tag der Verurteilung im Juli 2010 legte die Stalkerin gleich wieder los, wie das Opfer vor Gericht aussagte.
Oft folgte die Frau ihrem Opfer mit dem Wagen und bedrängte sie im Januar dieses Jahres gar „Stoßstange an Stoßstange“ und mit Lichthupe. „Ich hatte panische Angst“, sagte S. Auch auf der Arbeitsstelle der Geschädigten, dem Bahnhof Duisburg, wo die Stalkerin ihr Opfer erstmals traf, kamen Faxe an. „Der Mordanschlag ist geplant“, hieß es dort.
Wie schon im Juli 2010 leugnete die Angeklagte alle Vorwürfe: „Ich habe zu der nie Kontakt gehabt“.
Auch als der Richter mit den Ausdrucken von SMS und Faxen wedelte, blieb die Frau dabei. Dem Staatsanwalt platzte der Kragen. „Der Spaß ist jetzt zu Ende. Nötigung und Körperverletzung kommen in Betracht, und ich halte Sie für charakterlich ungeeignet ein Fahrzeug zu führen“, bearbeitete der Staatsanwalt die uneinsichtige Stalkerin. Der drohende Verlust des Führerscheins für unbestimmte Zeit zeigte Wirkung.
Die Angeklagte verließ mit ihrem Anwalt den Raum, um kurz danach geläutert zurückzukehren. „Sie räumt die Tatvorwürfe insgesamt ein, will das nicht mehr machen“, erklärte der Anwalt.
So wurde der sichtlich gezeichneten S., die an schweren Ein- und Durchschlafstörungen leidet, eine detaillierte Aussage erspart. Die Stalkerin hat eine Therapie begonnen, die sie nun in Haft fortführen soll. Die Eltern des Opfers glauben nicht an einen Erfolg: „Die ist unbelehrbar.“ jyz