Mitsprache Verwaltung entscheidet über Mobilfunk-Standorte

Bislang ist kein Ausschuss für die Planung und Genehmigung von Anlagen zuständig.

Der Mobilfunkmast an der Moerser Straße ist vielen Anwohnern ein Dorn im Auge.

Foto: Jörg Linnig

Krefeld. In Zeiten des versprochenen schnellen Internets werden immer mehr Mobilfunkmasten in den Städten installiert. Zuletzt auf einem Mehrfamilienhaus an der Moerser Straße 157. Zahlreiche Anwohner haben dagegen protestiert und Mitspracherecht gefordert. Das gibt es aber bislang nicht. Auch keiner der Ausschüsse ist bislang für das Thema zuständig.

Die Errichtung von Masten, Antennen oder ähnlichen Anlagen ist laut Beigeordneten Martin Linne genehmigungsfrei bis zu einer Höhe von zehn Metern. Das ist in der Landesbauordnung geregelt. Die Funkmastanlage an der Moerser Straße ist jedoch höher und genehmigungspflichtig gewesen.

Nach einer Prüfung durch die Bauaufsicht, unter Beteiligung der Fachämter Stadtplanung und Umwelt, wurde am 9. März eine Baugenehmigung für die Errichtung erteilt.

Für den Betrieb ist laut Linne außerdem eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich. In der muss bescheinigt werden, dass der standortbezogene Sicherheitsabstand eingehalten wird.

CDU und SPD wollen per eigener Anträge künftig ein Mitspracherecht für Poltik — und damit auch die Bürger — erwirken. yb