Vier Jahre Haft für Hammer-Attacke
62-Jähriger greift seine Frau vor den Augen des dreijährigen Sohnes an.
Für vier Jahre muss ein 62-jähriger Mann aus Krefeld ins Gefängnis. Er war auf seine Frau mit einem Hammer losgegangen und hatte sie auf den Hinterkopf geschlagen. Das Schwurgericht wertete diesen Angriff gestern als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Nach der dreitägigen Hauptverhandlung war das Gericht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Immer wieder hatte der Afghane während der Verhandlung beteuert, dass er seine Frau nicht habe töten wollen. „Ich liebe meine Frau und meine Kinder. Die, die man liebt, will man doch nicht töten.“ Der Angriff sei vielmehr im Affekt nach einem Streit passiert.
Seine Frau habe ihm unter anderem den Tod des ältesten Sohnes in ihrem Heimatland vorgeworfen. Das Gericht glaubte ihm diese Version nicht. Im Streit sei es um Banalitäten gegangen und gerade nicht um den Tod des Sohnes. Der Angeklagte habe sehr wohl „bedingten Tötungsvorsatz“ gehabt. Das stehe nach der Beweisaufnahme fest. Als die anderen Söhne bei dem Streit dazwischen gingen und ihm den Hammer wegnahmen, habe er sogar noch versucht, ihn wiederzubekommen. Außerdem habe er gleich mehrfach auf seine Frau eingeschlagen, aber nur einmal getroffen, weil sie sich nach dem ersten Schlag gewehrt habe. Dennoch fiel die Strafe vergleichsweise milde aus. Immerhin ist für vollendeten Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Da es beim Versuch blieb, kam es zu einer geringeren Strafe.
Außerdem hielt das Gericht dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft ist, die Verletzungen nicht dauerhaft waren und dass er sich entschuldigt und Reue gezeigt hat. Aber nicht alles wurde zugunsten des Mannes gewertet: „Besonders schwer wiegt, dass er die Tat vor den Augen des kleinen Kindes begangen hat“, sagte die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Denn kurz vor der Hammerattacke hatte sich die Frau noch um den gemeinsamen jüngsten Sohn (3) gekümmert, der die Tat mit ansehen musste. Der Angeklagte sitzt bereits seit der Tat Anfang April in Untersuchungshaft und wird nun wahrscheinlich übergangslos in den Strafvollzug überstellt werden.
Ob die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Revision gehen, war gesterm noch nicht bekannt. Die Rechtsanwälte hatten zweieinhalb Jahre für ihren Mandanten gefordert, der Anklagevertreter viereinhalb Jahre. sp