Viereinhalb Jahre für den Heroin-Kurier

Fast 20 Jahre nach den Taten ist am Freitag Muzaffer T. verurteilt worden — wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel.

Krefeld. Mit steinerner Miene verabschiedete sich gestern im Schwurgerichtssaal Muzaffer T. mit kurzem Händedruck von seinem Dolmetscher und seinem Verteidiger. Dann ging es wieder in die Zelle. Soeben war der 45-Jährige von der 2. Großen Strafkammer zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Wegen Fluchtgefahr blieb Haftfortdauer angeordnet.

Dabei war T. noch zugute gekommen, dass sowohl Staatsanwalt als auch das Gericht von „Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit nicht geringer Menge Betäubungsmittel“ ausgegangen waren. 19 Mal hatte T. von Ende 1994 bis Anfang 1995 als Kurier kurdischer Hintermänner Heroin mit einem Wirkstoffanteil von 68 Prozent von Krefeld aus an Zwischenhändler im Ruhrgebiet geliefert. Die streckten den Stoff dann vor dem Verkauf an die Süchtigen. Die Lieferungen reichten von 15 bis 300 Gramm, erfolgten stets auf Bestellung.

Um fast fünf Kilo der gefährlichen Drogen ging es bei einem vermeintlichen Deal in Köln — doch dort war die Bande einem Scheinaufkäufer der Polizei auf den Leim gegangen — die Drogen kamen nie zum Konsumenten. Wie er selbst eingeräumt hatte, verdiente Muzaffer T. selbst auch an den Kurierfahrten — das meiste Geld soll allerdings für den kurdischen Freiheitskampf im Osten der Türkei bestimmt gewesen sein.

Das Urteil war keine Überraschung. Verteidigung, Gericht und Staatsanwalt hatten sich bereits am Montag auf einen Strafrahmen bis vier Jahre und sechs Monate geeinigt — worauf Muzaffer T. ein Geständnis ablegte (die WZ berichtete). „Gut und richtig“ nannte Kammervorsitzender Herbert Luczak das Geständnis, fügte aber auch hinzu: „Die Beweislage war sehr dicht. Mit Überführung des Angeklagten war zu rechnen“. Immerhin sei die Hauptverhandlung durch das Geständnis verkürzt worden.

Dem konnte auch der Verteidiger folgen: Er wollte „nicht um drei Monate streiten“ und nannte den Antrag des Staatsanwaltes — viereinhalb Jahre — „strafangemessen“. Denn bandenmäßiger Handel mit Drogen wird vom Gesetzgeber deutlich strenger bestraft als der Handel durch einzelne Personen.

18 Jahre lang hatte sich Muzaffer T. verstecken können, erst in der Türkei, später in der Schweiz, wo er arbeitete und ein offenbar straffreies Leben führte, wie der Anklagevertreter feststellte.

Seit dem Versuch im Januar, aus der Schweiz zur Familie in der Türkei auszureisen, sitzt T. hinter Gittern. In voraussichtlich zwei Jahren wird er abgeschoben — worauf der Verurteilte viel Wert legt.