Wählen ist auch ohne Benachrichtigung möglich
Am Wahltag genügt das Vorzeigen des Personalausweises.
Krefeld. Wer eine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am kommenden Sonntag bekommen hat, darf wählen. Zur Beruhigung: Wer keinen Wahlschein erhalten hat, darf ebenfalls an die Wahlurne. Vorausgesetzt er steht im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt. „Es passiert immer mal wieder, dass Einzelne keine Wahlbenachrichtigung erhalten“, sagt Bernd Weinberg vom Krefelder Wahlbüro. Bisher seien allerdings nur Einzelfälle bekannt.
Wer keine Wahlkarte im Briefkasten hatte, aber dennoch im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch ohne die Karte wählen. Am Wahltag reicht dann der Personalausweis oder der Reisepass, damit im Wahllokal ein Wahlzettel ausgegeben wird.
Die Wahlbenachrichtigungen für Krefeld werden im Kommunalen Rechnungszentrum Niederrhein gedruckt. Zum ersten Mal werden sie von dort über die Post auf den Weg gebracht. In den vergangenen Jahren wurde die Zustellung von städtischen Bediensteten abgewickelt. Bedingt durch die kurze Vorbereitungszeit für die Landtagswahl sei dies aber nicht möglich gewesen, heißt es.
Nach der Wahl wird es eine Nachbetrachtung mit allen Beteiligten geben, um mögliche Fehler, wie Zustellungslücken, zu verfolgen.
Insgesamt sind rund 166 900 Krefelder zur Teilnahme an der NRW-Wahl am Sonntag aufgerufen. Schon etwa 22 649 Krefelder haben inzwischen einen Antrag auf Briefwahl gestellt und ihre Unterlagen zugeschickt bekommen.
Briefwahlanträge können noch bis Freitag, 18 Uhr gestellt werden. Allerdings wird die Zeit wegen der Postwege jetzt schon knapp. Wer noch Fragen zur Landtagswahl hat, kann sich an das Briefwahlbüro im Rathaus, Eingang A5, St.-Anton-Straße, Telefon: 861367, wenden.