Tübingen hat es vorgemacht, das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit bestätigt: Die Stadt führte als erste Kommune eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen (50 Cent) ein und verringerte dadurch das Müllaufkommen spürbar. Doch die Stadt Krefeld wird erst einmal keine Verpackungssteuer zur Bekämpfung des wachsenden Müllbergs einführen. Das teilte die Stadtspitze diese Woche im Haupt- und Beschwerdeausschuss auf Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft mit. Die Stadt will vor einer Entscheidung für oder gegen eine Verpackungssteuer erst einige Sachverhalte klären und dazu betroffene Akteure an einen Tisch holen. Die Politik hatte dagegen keine Einwände.
Konkret geht es der Stadt um eine Evaluierung der bereits geltenden gesetzlichen Mehrwegpflicht – was ist gut gelaufen, wo liegen die Gründe für die Nichtumsetzung. Dann seien freiwillige Selbstverpflichtungen zu prüfen, die eine gesetzliche Regelung überflüssig machen, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Und schließlich will man sich mit den Kommunen austauschen und dortige Erfahrungen abfragen (wie Tübingen und Konstanz), die die Verpackungssteuer eingeführt haben.
Diese Schritte sollen gemeinsam zwischen Stadtverwaltung (inklusive der städtischen Töchter) sowie den lokalen Akteuren gegangen und ausgewertet werden. Zu beteiligen seien unter anderen die Dehoga, Werbegemeinschaft, Interessenverbände als auch Naturschutzverbände.
Das Ziel aus Sicht der Stadt: Gemeinsam Wege zu identifizieren und zu verabreden, wie in der Innenstadt und in den Quartierszentren in Zukunft vermeidbarer Müll deutlich reduziert werden kann.
Mehrere Bürger haben in den letzten Wochen gegenüber der Stadtverwaltung ihren Wunsch nach Einführung einer solchen Satzung zur Verpackungssteuer kundgetan. Einer hatte diese Woche im Haupt- und Beschwerdeausschuss des Stadtrates die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck auch in Krefeld beantragt. Bundesweite Maßnahmen wie die seit 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung oder die seit Anfang 2023 bestehende Mehrwegangebotspflicht hätten bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liege dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren, meint der Petent, außerdem würden große Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden.