Gericht Outokumpu: Abmahnung nicht rechtens
Krefeld · Das Unternehmen hatte gegen ein Mitglied des Betriebsrats einen Verweis ausgesprochen.
Auch wenn der Betriebsrat von Outokumpu Nirosta vor einigen Tagen komplett zurückgetreten ist, verhandelt das Arbeitsgericht immer noch den Fall eines Betriebsratsmitglieds, das zwei Abmahnungen kassiert hatte. Am Donnerstag verkündeten die Richter, dass die Abmahnungen nicht rechtens seien und aus der Personalakte des Mitarbeiters entfernt werden müssen. Im Dezember gab es bereits ein Verfahren wegen ähnlicher Abmahnungen gegen einen weiteren Betriebsrat.
Was war passiert? Die beiden Mitarbeiter sollen am 30. Mai 2018 ohne Zustimmung des Arbeitgebers Flugblätter verteilt haben, in denen es hieß, dass sich die Belegschaft darum sorge, dass das Stahlunternehmen in Krefeld übertarifliche Vergütungen einsparen wolle.
Neutralitätspflicht soll verletzt worden sein
Die Vertreter von Outokumpu sagten, dass das gar nicht stimme. Darüber sei in den vergangenen Jahren mit dem Betriebsrat auch nicht verhandelt worden. Die Aussagen hätten die Belegschaft ungerechtfertigterweise verunsichert, zum Ärger der Geschäftsführung.
Außerdem wurde dem ehemaligen Betriebsrat, der mit seiner Klage auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Akte letztlich erfolgreich war, vorgeworfen, dass er gegen seine „Neutralitätspflicht“ als Betriebsratsmitglied verstoßen habe. Denn die Flyer seien nicht vom gesamten Betriebsrat abgesegnet gewesen, sondern stammten nur von einer einzelnen Gruppierung in dem Gremium. Es gab schließlich noch Streit darüber, ob die Flyer auf dem Werksgelände oder dem Bürgersteig vor dem Eingangstor verteilt wurden.
Das Gericht begründete bereits sein Urteil im Dezember damit, dass außerhalb des Werksgeländes durchaus Flyer verteilt werden dürften, die nicht vom gesamten Betriebsrat autorisiert seien. Eine allgemeine Regelung, die das einschränke, sei nicht zulässig, da auch Flyer der Meinungsfreiheit unterliegen würden.
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass der Betriebsrat in Krefeld sich dazu entschieden hat, geschlossen zurückzutreten. Er ist damit einer Gerichtsentscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zuvorgekommen. Das hatte in zweiter Instanz darüber zu entscheiden, ob die Betriebsratswahl ungültig war.
Das Arbeitsgericht Krefeld hatte das im vergangenen Jahr so entschieden. Derzeit laufen auch noch zwei Verfahren gegen die Aufsichtsratswahl.