Zäher Prozess um gefälschte Tüv-Plaketten
Aussage der Zeugen bringt das Gericht nicht weiter.
Krefeld. Im Fortsetzungsverfahren gegen einen 45-jährigen Tönisvorster hat das Schöffengericht am Donnerstag eine Zeugin vernommen, deren Gedächtnis sehr zu wünschen übrig ließ. So wollte sich die langjährige Kundin der Krefelder Autowerkstatt nicht mehr daran erinnern können, ob ihr Fahrzeug 2010 dort zur Tüv-Prüfung abgegeben wurde oder nicht. Als sie ihr Auto verkaufen wollte und vom Tüv einen Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) forderte, wurde ein gefälschter Stempel in ihrem Fahrzeugschein entdeckt und sie zunächst selbst der Tat verdächtigt.
Die Zeugin knüpft mit ihren Gedächtnislücken da an, wo die damalige Befragung von zehn Zeugen aufgehört hatte. Schon im Juni hatte das Schöffengericht vergeblich versucht, Klarheit in den Betrugsfall um die Fälschung von Tüv-Stempeln und HU-Berichten zu bringen. Erschwert wird die Aufklärung außerdem dadurch, dass der Werkstattbetreiber die Aussage verweigert. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, gutgläubigen Kunden das Entgelt für nicht durchgeführte Prüfungen bei Tüv oder Dekra berechnet zu haben. HU-Bericht und Stempel in der Zulassung und auf dem Nummernschild seien gefälscht gewesen.
Bei einer polizeilichen Durchsuchung in den Räumen des Gebrauchtwagenhändlers war ein Koffer mit entsprechenden Utensilien gefunden worden. Dieses belastende Material soll nach Angaben der Anwältin des Angeklagten jedoch einer Autohändlerin gehören, die im selben Betrieb gearbeitet haben soll und sich vor der gestrigen Verhandlung krank gemeldet hatte.
Sie ist ebenso wie weitere Zeugen zum Fortsetzungstermin am 23. September geladen. Ob sich die Händlerin dann per Aussage selbst belastet, bleibt abzuwarten. wop