Tierschützer fordern Kastrationspflicht für Katzen: Alle Streuner unters Messer?
Der Tierschutzverein fordert die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Krefeld. Sie vermehren sich enorm — und im Winter erwartet sie oft ein qualvoller Tod.
Krefeld. Der Tierschutzverein fordert eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Krefeld. Zudem sollen die Tiere, wie bei Hunden heute schon üblich, gekennzeichnet werden müssen. Mit einem umfangreichen Schreiben, in dem der Vereinsvorsitzende Thomas Sprünken das Ansinnen begründet, befasst sich am 18. September der Ordnungsausschuss.
Der Tierschutzverein spricht von einer „stetig ansteigenden Zahl herrenloser und verwilderter Katzen“ in Krefeld. Er sehe sich nicht mehr in der Lage, das Problem der Katzen-Überpopulation ohne flankierende Maßnahmen von Behörden zu lösen. „Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Die Anzahl der Jungen pro Wurf liegt ungefähr zwischen drei und fünf Welpen. Das Schicksal dieser Tiere ist ungewiss, nicht selten gehen sie mangels Futter und Pflege qualvoll ein“, so Sprünken.
Die in mehreren Stadtbezirken große Anzahl freilebender Katzen „stellt uns vor enorme Probleme“. Vielerorts gebe es ein Fütterungsverbot, was jedoch keine Abhilfe bei freilebenden und verwilderten Hauskatzen schaffe.
Sie breiteten sich in andere Stadtteile aus und suchten auch vermehrt auf privaten Grundstücken nach Nahrung. Vor allem im Winter würden sie einen qualvollen Hungertod sterben. Der Tierschutzverein kann sich vorstellen, diese Tiere gezielt anzufüttern, um sie einzufangen und zu kastrieren.
Wenn eine Pflicht zur Kastration bestehe und ein Bußgeld drohe, erwartet der Tierschutzverein den gewünschten Effekt bei Katzenhaltern, die Kastration durchzuführen. Es werde hier auch nicht gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, da das Leben und Wohlbefinden der Katzen auf Dauer erheblich besser geschützt werde.
Der Forderung und dem Beispiel einiger anderer Kommunen will die Stadtverwaltung allerdings nicht folgen, heißt es in einer Stellungnahme für die Mitglieder des Ordnungsausschusses. So sei in einem Erlass des Innenministeriums geregelt, dass eine abstrakte Gefahr durch die hohe Katzenpopulation gegeben sein müsse.
Diese sieht die Verwaltung für Krefeld nicht. „Moralische und hygienische Zumutungen insbesondere durch verstärkte Ausscheidungen der Katzen sowie das Leiden und Sterben der Tiere überschreiten nicht die Gefahrenschwelle“, heißt es in der Begründung.
Bloße Belästigungen, Nachteile, Unbequemlichkeiten oder Geschmacklosigkeiten reichten nicht aus für ein Eingreifen der Ordnungsbehörde. „Solange eine erhöhte Gesundheitsgefährdung für den Menschen nicht nachgewiesen ist, ist daher eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen durch Verordnung nicht rechtmäßig“, so die Verwaltung.
Sie glaubt auch, dass drohende Ordnungsgelder im Gegenteil für mehr wilde Katzen sorgen werden, weil Halter ihre Tiere eher aussetzen, als sie kastrieren zu lassen. Dass häufig eine Kastration unterbleibe, habe insbesondere einen Grund: „Fehlende finanzielle Mittel der Tierhalter.“