Zeuge im Korruptionsprozess: Fabel hat nichts gefordert
Der Mann, der den Kontakt zur LEG hergestellt hatte, entlastet Krefelds CDU-Fraktionschef.
Düsseldorf. Er ist der Entlastungszeuge von Wilfrid Fabel. Und doch macht das, was Hans K. (73) im Zeugenstand des Düsseldorfer Landgerichts erzählt, den Krefelder CDU-Fraktionschef zunehmend nervös. Fabel rutscht auf seinem Stuhl hin und her, während der Vorsitzende Richter Rudolf Wolf und Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann viele Fragen zur zeitlichen Einordnung an den Zeugen stellen, der den Kontakt zwischen LEG und Fabel hergestellte hatte.
Das Problem: K. kann sich an vieles erinnern, weiß aber nicht mehr, wann das war. Deswegen antwortet er irgendwann nur noch ausweichend. Als endlich die Verteidiger ihre Fragen stellen dürfen, greift Fabel sofort zum Mikrofon und stellt kurze und knappe Fragen, die ebenso kurz und knapp beantwortet werden. Zufrieden geht der angeklagte CDU-Fraktionschef, der an diesem zweiten Verhandlungstag 68 Jahre alt wird, danach in die Sitzungspause.
Denn K. hat das bestätigt, was er - Fabel - immer beteuert hat: Niemals habe er eine Gegenleistung dafür gefordert, dass die LEG künftig das Grundwasser aus dem Bereich Risler- und Bönnersdyk statt in den Kanal in die Niepkuhlen pumpt. Und weniger Abwassergebühren zu zahlen hat.
K., der Kontakt zur LEG über Firmen hatte, die er belieferte, berichtet im Zeugenstand, wie er ein Treffen des damaligen LEG-Geschäftsführers und Fabels im Beisein des nun ebenfalls angeklagten LEG-Justitiars in die Wege leitete.
Er sei vom Geschäftsführer um einen Kontakt zu Entscheidungsträgern in Krefeld gebeten worden, da die Rückstellungen für das abzuleitende Grundwasser aus dem Wohngebiet die Bilanz zu verhageln drohten. Von der Stadtverwaltung sei keine Hilfe zu erwarten gewesen.
Schon Jahre zuvor habe er in der gleichen Angelegenheit versucht, über den damaligen SPD-Fraktionschef eine Lösung zu finden - ohne Erfolg. Da die LEG das Thema pressierte, kam es dann auf Vermittlung von K. am 5. November 1998 zu einem Treffen mit Fabel in einem Restaurant in Düsseldorf. Dort habe sich Fabel "eher kühl verhalten. Das ist so seine Art." Zugesagt habe der CDU-Mann nichts er - wollte die Sache prüfen.
Ob bei diesem Treffen über eine Zahlung an Vereine gesprochen wurde, daran konnte sich K. nicht erinnern. Er wusste aber, dass der (mittlerweile verstorbene) LEG-Geschäftsführer ihn seinerzeit darauf angesprochen und er diesem gesagt hatte, er könne etwas für den Sport tun.
K. hoffte, dass auch Vereine profitieren, die er seit längerem unterstützt: SV Oppum und Blau-Weiß Krefeld. Aus deren Reihen sei er sogar später angesprochen worden, ob er nicht auch bei der LEG wegen einer Spende anfragen könne.
Fabel, damals Generalbevollmächtigter des Krefeld Pinguine, habe erst später von einer in Aussicht gestellten Spende erfahren. Dazu habe er gemeint: "Wenn die etwas tun, können wir uns freuen. Wenn nicht, haben wir Pech gehabt."
Ein Anfang des Jahres verstorbener Pinguine-Gesellschafter soll die von der LEG stammenden 260000 Mark drei Wochen nach dem Gespräch vom November 1998 über eine Scheinrechnung eingebracht haben - Fabel glaubte, dieser habe wie sonst auch "etwas machen wollen". Es habe dafür auch eine Gegenleistung, nämlich Werbemaßnahmen, gegeben.
Im Spätsommer 2000 - ein gutes halbes Jahr nach dem Hauptausschuss-Beschluss zugunsten der LEG - kam es dann zu einem Treffen zwischen dem neuen LEG-Geschäftsführer und Fabel in dessen Kanzlei in anderer Sache. Anschließend habe ihm der LEG-Mann unter vier Augen gesagt, er hätte noch etwas gut zu machen, berichtete Fabel gestern. "Wollen Sie eine Spende haben?", habe dieser damals gefragt. "Ich habe Nein gesagt."
Weil Wilfrid Fabel am Montag erneut anmerkte, das Verfahren richte sich vor allem gegen seine Person, hob Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann kurz die Stimme: "Sie mögen ja in Krefeld bekannt sein. Das Engagement der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat aber nur etwas mit der Sache zu tun, nicht mit Ihrer Person. So wichtig sind Sie in den Augen der Justiz nun auch nicht." Es gebe eine Vielzahl von sehr klaren Indizien, die als Beweismittel vorlägen.