Klage in Düsseldorf abgewiesen BUND klagt vergeblich gegen Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Krefeld und Köln
Düsseldorf · Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND NRW) ist mit einer Verbandsklage gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen gescheitert. Das ist die Begründung.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND NRW) ist mit einer Verbandsklage gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage am Dienstag ab.
Der BUND könne nicht die Überprüfung der kompletten Planfeststellung verlangen, da er den grundlegenden Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 nicht angegriffen habe, teilte das Gericht mit. Im Februar waren bereits zwei Frauen mit ihren Klagen gegen die Pipeline vor dem Verwaltungsgericht erfolglos gewesen.
Auch die naturschutzrechtliche Argumentation des BUND führe zu keinem anderen Ergebnis, hieß es nun in der Begründung. Der Artenschutz – auch von Kreuzkröte und Zauneidechse – sei durch die angeordnete ökologische Baubegleitung sichergestellt. Gegen das Urteil kann beim OVG in Münster Berufung beantragt werden.
Die 67 Kilometer lange Pipeline stößt im Rheinland auf anhaltenden Widerstand. Seit 2009 liegen die Rohre schon unter der Erde, doch noch immer fließt in ihnen kein Gas. Die Covestro Deutschland AG führt als Nachfolgerin der Bayer AG das Verfahren als Betreiberin fort. Sie hofft auf einen Betrieb frühestens in drei Jahren.