Drei Tote: Geisterfahrer muss ins Gefängnis

24-Jähriger zieht Berufung zurück. Halbe Familie auf der Autobahn 59 ausgelöscht.

Kreis Mettmann. Eine halbe Familie hatte Pascal B. am 7. Juni vor zwei Jahren ausgelöscht. Als Geisterfahrer war der heute 24-Jährige nachts auf der Autobahn 59 bei Langenfeld unterwegs. Frontal stieß er mit dem Wagen einer Düsseldorfer Familie zusammen. Dabei kamen ein zehn Monate altes Mädchen, seine Mutter (32) und die Großmutter ums Leben.

Vom Amtsgericht war der Auszubildende wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Die wurde gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt.

Vorausgegangen war dem Unfall ein Streit mit Freunden an einem benachbarten Baggersee. Worum es ging, konnte keiner der Zeugen mehr genau sagen. Fest steht, dass Pascal B. stark alkoholisiert war. Im Schlafanzug hatte er sich mit mehr als zwei Promille hinters Steuer seines VW Golf gesetzt. Als seine Kumpel sich Sorgen machten und nach ihm suchten, hörten sie einen Knall von der Autobahn.

Dort war er mit seinem Golf zunächst in die Leitplanken gekracht. Ein Zeuge, der an der Unfallstelle vorbeikam, wollte den jungen Mann aus dem Wagen ziehen: „Aber ich bin nicht an die Fahrertür gekommen.“ Obwohl er sein Leben selbst gefährdete, lief der 34-Jährige hinter dem Golf her — vergeblich. „Ich wusste, dass da ein Unglück passiert“, schilderte er, warum er diese Nacht nicht vergessen kann.

Sechs Kilometer später kam es dann zu dem schrecklichen Unfall. Wie ein Polizeibeamter erklärte, sei Pascal B. durch den Alkohol und den Schock nicht ansprechbar gewesen. Mit seiner Berufung wollte der 24-Jährige erreichen, dass er eine Bewährungsstrafe bekommt — er sei mit 2,16 Promille Alkohol im Blut schuldunfähig gewesen. Im Lauf des Prozesses machte der Richter allerdings deutlich, dass er das Urteil des Amtsgerichtes für angemessen hielt. Daraufhin wurde die Berufung zurückgezogen.