Erkrath Polizei: Brandstifter wohl auch Steinewerfer

Erkrath. · Der 17-jährige, mutmaßliche Brandstifter und ein weiterer Tatverdächtiger sollen auch für eingeworfene Auto- und Busscheiben verantwortlich sein.

Nach dem Brand in der Grundschule Sandheide sperrte die Polizei das Gelände zur Spurensicherung ab.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Brände in zwei Schulen und einer Kita hatten für Aufsehen gesorgt. In der vergangenen Woche hatte die Kreispolizeibehörde einen Ermittlungserfolg bekannt gegeben – ein 17-Jähriger soll gestanden haben, die Brände in der Grundschule Sandheide und an der Carl-Fuhlrott-Hauptschule gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen gelegt zu haben. Die Ermittlungen gegen den Mittäter dauern noch an, die beiden Jugendlichen waren der Polizei bereits bekannt. Gegen sie soll bereits Ende 2018 ein Haftbefehl vorgelegen haben, da sie für sieben Autobrände in Hochdahl und Hilden verantwortlich gewesen sein sollen. Und nicht nur das: Gemeinsam mit dem Mittäter soll der 17-Jährige auch noch zehn Mal mit Steinen auf Busse der Rheinbahn geworfen haben, teilt ein Sprecher der Polizei mit. Auch die Steinwurfserie in Hochdahl hatte im vergangenen Herbst für Aufsehen gesorgt. Meist blieb es bei Sachbeschädigungen an den Bussen.

Auch in Hilden sollen die Jugendlichen mit Steinen auf einen Bus geworfen haben. Den Steinwurf auf einen Bus der Linie 741, bei dem am 10. Oktober eine 51-Jahre alte Frau aus Hochdahl verletzt wurde, konnten die Ermittler den Beschuldigten bislang nicht nachweisen. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern noch an.

Ins Visier der Ermittler waren der 17-Jährige Brandstifter und sein gleichaltriger Mittäter damals geraten, nachdem sie am 3. Oktober von Beamten in der Nähe eines Tatortes angetroffen worden waren. Nur wenige Wochen später wurden die beiden Jugendlichen nach einem Autobrand in der Gruitener Straße erneut von einer Streifenwagenbesatzung in Tatortnähe aufgegriffen, so dass sich damals in der Serie der Kfz-Brände der Verdacht gegen sie erhärtete.

Am 6. November waren die beiden Tatverdächtigen an ihrer Wohnanschrift festgenommen und von den Ermittlungsbeamten vernommen worden. Unter dem Eindruck der polizeilichen Beweislage hatten sie die Taten zugegeben und angegeben, „aus Langeweile“ gehandelt zu haben. Am Folgetag hatte das Amtsgericht Wuppertal umgehend Haftbefehle gegen die Tatverdächtige erlassen, die jedoch auf Beschluss und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden waren. Den Jugendlichen war damals in Erwartung eines Strafverfahrens Haftverschonung zugebilligt worden – die sie nun möglicherweise gemeinsam dazu genutzt haben, um weitere Brände mit erheblich schwerwiegenderen Folgen zu legen.

Vom Amtsgericht Wuppertal ist zum allgemeinen Prozedere in derartigen Fällen zu hören, dass die Staatsanwaltschaft einen Ermittlungsrichter beauftrage und der wiederum über einen eventuelle Untersuchungshaft zu entscheiden habe. Dabei müsse geprüft werden, ob Haftgründe bestünden, die einer Haftverschonung entgegenstehen würden. Dazu gehöre unter anderem eine erhöhte Fluchtgefahr, von der jedoch bei im Elternhaus lebenden Jugendlichen ohne eigenes Einkommen nicht auszugehen sei.