Tierschutz Auch Mähroboter sollen nachts schlafen
Erkrath · Die automatisierten Rasenmäher sind eine Gefahr für nachtaktive Igel, sagen die „Bürger mit Umweltverantwortung“. Der Kreis soll ein Verbot prüfen.
Unter Naturschützern gelten Mähroboter als „Killer im eigenen Garten“. Ihre weitgehend lautlosen, messerscharfen Dienste, die meist ohne Beaufsichtigung erfüllt werden, erschweren Igeln, Amphibien und Insekten das Überleben. Für den allzeit akkurat gemähten Rasen zahlten Tiere, die in Gärten nach Nahrung und Unterschlupf suchten, den höchsten Preis, nicht selten mit ihrem Leben. Das ist auch der im Stadtrat vertretenen freien Wählervereinigung „Bürger mit Umweltverantwortung“ (BmU) bewusst, die sich für ein Nachtfahrverbot der Gartenroboter einsetzt.
Der BmU zufolge belegen Studien, dass Mähroboter trotz eingebauter Kameras und Sensoren nicht in der Lage sind, Igel und andere kleine Tiere zuverlässig zu erkennen. So habe etwa eine Untersuchung in 2021 ergeben, dass keines von 18 getesteten Mähroboter-Modellen Igel vor einem Aufprall schütze, was zu schwerwiegenden Verletzungen oder gar zum Tod der Tiere führen könne. Besonders gefährdet wären Jungtiere und andere Arten wie Blindschleichen, Eidechsen, Kröten, Grashüpfer und Spinnen.
Um das Risiko für diese Tiere zu minimieren, sollte der Einsatz von Mährobotern auf den Tag beschränkt werden, idealerweise unter Aufsicht und nach Absuchen der Fläche, meint die BmU. Ein Betriebsverbot für nächtliche Stunden sowie während der Abend- und Morgendämmerung sei notwendig. Es sollte sich nach den Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten richten, wobei der Betrieb von Mährobotern 30 Minuten vor Beginn der Dämmerung bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt werden solle. Das sei eine zumutbare Einschränkung, da Mähroboter weiterhin tagsüber eingesetzt werden könnten. Da die Durchsetzung dieses Verbots eine Herausforderung darstelle, sollte parallel eine Informationskampagne mit Tipps zum Schutz von Igeln und zur naturnahen Gartengestaltung, beispielsweise das Anlegen von wilden Ecken, Laub- und Reisighaufen sowie Wildblumenflächen, auf den Weg gebracht werden.
Roboter verursachen
keine Lärmbelästigung
Der Stadtverwaltung ist das Problem zwar bewusst. Sie sieht rechtlich aber keine Möglichkeit, ein Verbot durchzusetzen, da sie an das Bundesnaturschutzgesetz gebunden sei, auf das sie keinen Einfluss habe. Auch ein Verbot über die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung sei nicht möglich, da die Mähroboter mit ihrer geringen Lautstärke der Verordnung nicht unterliegen würden. Eine Umsetzung über eine ordnungsbehördliche Verordnung sei nach Prüfung durch den zuständigen Fachbereich ebenfalls nicht möglich.
Statt einer rechtlichen Regelung schlägt die Verwaltung vor, über Informationskampagnen darauf hinzuwirken, dass die unbeaufsichtigte Nutzung von Mährobotern, insbesondere nachts, unterbleiben sollte. Auch wenn in den Übergangsjahreszeiten und im Winter weniger Rasen gemäht werde, sei besonders im Frühjahr nach dem Winterschlaf sowie im Herbst, wenn Jungigel unterwegs sind, der Schutz besonders wichtig. Da aus Sicht der Verwaltung unklar ist, ob Mähroboter überhaupt nachts, bei oft feuchter Wiese, eingesetzt werden und dabei nicht nur wenig effektiv mähen, sondern auch stark verschmutzen, betrachtet die Stadt Aufklärung als zweckmäßigere Lösung. Zumal ein Verbot nicht zu kontrollieren und keine Ermächtigungsgrundlage da sei.
Da nur die Grünen den Verbotsantrag der BmU mittragen wollten und die – formaljuristische – Frage, ob eine kreisangehörige Gemeinde dies überhaupt regeln dürfe, in der Ausschusssitzung nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, formulierte die BmU einen neuen Antrag, der darauf zielte, die Stadt mit einer Informationskampagne zu beauftragen, den ursprünglichen Antrag zu befürworten und an den Kreis weiterzuleiten. Dafür fand sich dann auch mit Hilfe der SPD eine Mehrheit. „Wir werden jetzt in der Winterpause – die meisten Mähroboter dürften jetzt wegen der langsam einsetzenden Wachstumspause nicht mehr aktiv sein – beobachten, ob sich im Kreistag eine Mehrheit für diese Maßnahme findet. Wir gehen davon aus, dass sich die Rechtsprechung, ob eine kreisangehörige Gemeinde das regeln darf, auch etwas erhärten wird“, teile BmU-Fraktionschef Bernhard Osterwind mit.