NRW Erfundene Vergewaltigung wegen Sorgerechtsstreit?
Erkrath/Mettmann · Der mittlerweile 28-jährige Erkrather, der seine Frau über Jahre hinweg vergewaltigt haben soll, ist das Opfer einer falschen Verdächtigung, sagen seine Verteidiger.
Aus Sicht der Verteidigung ist die Sache klar: Der mittlerweile 28-jährige Erkrather, der seine Frau über Jahre hinweg vergewaltigt haben soll, ist das Opfer einer falschen Verdächtigung. Keine der Taten habe so stattgefunden. Sie seien vielmehr vom vermeintlichen Opfer erfunden worden, um den Sorgerechtsstreit für sich entscheiden zu können.
Die Frau habe gefürchtet, dass der Kindsvater den gemeinsamen Sohn nach Tunesien „entführen“ könnte und ihn der Straftaten beschuldigt, um die angeblich drohende Kindesentziehung zu verhindern. Im Klartext hieße das: Die Frau belügt nicht nur das Familiengericht, sondern stilisiert sich auch jetzt vor der Strafkammer zum Opfer von Vergewaltigungen, die nie stattgefunden haben.
Sie ist 15 Jahre älter, eine deutsche Akademikerin in einer Führungsposition. Aus Sicht von Verteidigerin Andrea Groß-Bölting spricht einiges dafür, das ihr Mandant zu Unrecht auf der Anklagebank sitzt. Es sind harte Vorwürfe, die nun von den beiden Anwälten des Angeklagten in Richtung des vermeintlichen Opfers erhoben werden. Und dennoch hatte es bereits im ersten Prozess ähnlich lautende Vermutungen der damaligen Verteidiger gegeben. Das Verfahren hatte sich über beinahe 30 Verhandlungstage hingezogen, am Ende war der Angeklagte zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Seine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) war erfolgreich, nun wird der Fall erneut aufgerollt.
Auch diesmal im Mittelpunkt des Interesses: Ein Tagebuch des Opfers, in dem die Frau ihren Partner übel beschimpft. Herauslesen lässt sich ein nahezu symbiotisches Verhältnis zum Kind und abgrundtiefer Hass gegenüber dem Mann, den sie einst aus Tunesien nach Deutschland geholt und geheiratet hatte.
Vergewaltigungen wurden
im Tagebuch nicht erwähnt
Aus Sicht der Verteidigung eine Zweckgemeinschaft, die für die Frau darin gegipfelt habe, mit 40 Jahren noch Mutter zu werden. Sogar ein zweites Kind habe sie noch haben wollen – von Vergewaltigungen sei hingegen in keinem der Tagebucheinträge die Rede gewesen. Im Gegenteil: Einmal habe sie sogar noch notiert, dass sie sich den Aufdringlichkeiten des Ehemannes erfolgreich entzogen habe. Geschrieben und später möglicherweise noch manipuliert worden sei besagtes Tagebuch aus Sicht der Verteidigung vor allem, um im Sorgerechtsstreit „punkten“ zu können. „Liebes Jugendamt“ und „liebe Richter“, diese Worte ließen sich darin finden und sie seien ein Zeugnis dafür, wen die Schreiberin vor Augen gehabt habe, als sie die „Szenen einer Ehe“ zu Papier gebracht habe.
Geht es um ihren Mann, spreche sie ausnahmslos von dem „Tyrannen“, dem „Schwein“ und dem „Monster“. „So etwas haben wir noch nicht gelesen“, zeigten sich die Verteidiger entsetzt über das Tagebuch als Beweismittel, auf das sich die Anklage unter anderem stützen würde. Ihr Mandant sei zum „Opfer eines Vernichtungsfeldzuges“ geworden. Und die angeblichen sexuellen Übergriffe? Hier wird die Kammer in einer umfangreichen Beweisaufnahme klären müssen, ob (und wenn ja, wie) sich die Dinge wirklich zugetragen haben.