Gewerbegebiet: Nein zu weiterem Discounter
Für das Gewerbegebiet am Wimmersberg liegt eine Bauvoranfrage einer Handelskette vor. Die Politik lehnt die Ansiedlung ab.
Erkrath. Aldi Süd an der Schlüterstraße, das Bavier-Center am Bavierplatz, demnächst noch Penny neben dem S-Bahnhof, dazu die vielen, vielen Einzelhandelsgeschäfte in der Fußgängerzone und dem übrigen Innenstadtbereich: Was die Nahversorgung angeht, sind die Alt-Erkrather inzwischen bestens bedient.
Dennoch stand Erkrath-City kurz davor, einen weiteren Discounter zu bekommen. Und zwar im Gewerbegebiet am Wimmersberg — genauer gesagt an der Schlüterstraße, etwas oberhalb von Aldi auf dem Gelände von Daten-Partner.
Allerdings spielten die Politiker im jüngsten Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr nicht mit. Sie votierten einstimmig für eine Änderung des Bebauungsplans und damit gegen die Ansiedlung.
„Es liegt tatsächlich eine Bauvor-anfrage vor“, hatte Planungsamtsleiter Alexander Weis zuvor in der Sitzung gesagt. Und zwar für einen „bekannten Discounter mit einer Verkaufsfläche von 799 Quadratmetern“. Einen Namen wollte Weis zwar nicht nennen. Jedoch kursierte schnell das Gerücht, bei dem Interessenten handele es sich um einen Lidl-Markt.
„Wir haben so vor allem zugunsten der Einzelhändler an der Bahnstraße gestimmt“, erklärte gestern Grünen-Ratsherr Peter Knitsch im Redaktionsgespräch. Schließlich müsse befürchtet werden, dass ein weiterer Discounter Verluste für die anderen Geschäfte bedeute. Aus demselben Grund hatten Knitsch und dessen Fraktion vor Monaten schon gegen den Penny-Markt neben dem S-Bahnhof votiert — allerdings vergeblich. Der Penny-Markt kommt (siehe Infokasten).
Grundsätzlich ist im Plangebiet am Wimmersberg Einzelhandel erlaubt. So befinden sich auf dem 76 000 Quadratmeter großen Areal Bürogebäude, Lagerhallen, eine Werkzeugproduktion, verschiedene Kleinbetriebe, eine soziale Einrichtung — und Aldi.
Um nun einer möglichen Klage des neuen Discounters vorzubeugen, hatte die Verwaltung empfohlen, den Bebauungsplan Wimmersberg bezüglich der Steuerung des Einzelhandels auf das aktuelle Einzelhandelskonzept vom Mai 2008 hin umzustellen. Im derzeit gültigen Bebauungsplan von 2004 sei zwar ein Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit sogenannten innenstadtrelevanten Sortimenten verankert.
Gleichwohl hätten sich die Anforderungen an Einzelhandelsgutachten im Zuge der laufenden Rechtssprechung verändert — daher die Risikominimierung bei einer gegebenenfalls anstehenden Klage.