Händler müssen alte Elektrogeräte annehmen
Elektroschrott soll nicht mehr im Hausmüll landen.
Kreis Mettmann. Führte die Entsorgung von ausrangierten Elektrogeräten in Erkrath bislang über den Wertstoffhof an der Hochdahler Straße, tut sich ab der kommenden Woche eine weitere Möglichkeit auf, nicht mehr benötigte Haushaltsgeräte und andere technische Geräte loszuwerden: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ab dem 24. Juli — nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist — auch Einzel- und Online-Händler, die über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, dazu verpflichtet sind, alte Elektro-Geräte anzunehmen.
Elektroschrott enthält Stoffe, die für die Gesundheit und die Umwelt enorm schädlich sein können. Die Bundesregierung hat mit Einführung der neuen Regelung darauf gehofft, dass durch das Gesetz künftig weniger Altgeräte im Hausmüll landen. Außerdem sollen durch die Rücknahmepflicht Umwelt und knappe Ressourcen geschont sowie der illegale Export von Elektroschrott ins Ausland eingedämmt werden. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe wurden 2014 ungefähr 1,7 Millionen Tonnen neue Elektrogeräte in den Verkehr gebracht. Doch nur etwa 40 Prozent davon haben die Nutzer auch zu den dafür vorgesehenen Sammelstellen gebracht. Der Rest landet meist dort, wo er nicht hingehört — im Hausmüll.
Es gibt allerdings eine Einschränkung: Nur Geräte, deren Gehäuse kleiner als 25 Zentimeter sind (etwa Telefone), müssen die Händler prinzipiell zurücknehmen — auch ohne, dass der Kunde einen Kassenbon vorzeigt und ohne dass bei dieser Gelegenheit etwas Neues gekauft wird. Bei größeren Geräten wie Waschmaschinen, Flachbildschirmen oder Mikrowellen ist der Händler erst dann verpflichtet, den Elektroschrott anzunehmen, wenn der Kunde auch ein gleichartiges Gerät bei ihm einkauft.
Die neue Rücknahmepflicht gilt auch für Onlinehändler mit einer Mindestfläche von 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche. Der Onlinehändler muss dem Verbraucher eine Rückgabemöglichkeit in „zumutbarer Entfernung“ ermöglichen. Sie dürfen nicht einfach nur auf die nächste kommunale Sammelstelle verweisen, sondern müssen ein eigenes Rücknahmesystem organisieren. Dazu kann auch der kostenlosen Versand des Altgerätes an einen Recycling-Spezialisten zählen. Die Internetseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register listet ein Verzeichnis aller Sammel- und Rücknahmestellen auf. rz