Sicherheit in Erkrath Feuerwehrgerätehaus an der Kreuzstraße hat neue Sirene
Erkrath · (Red) Das Feuerwehrgerätehaus an der Kreuzstraße in Alt-Erkrath hat jetzt eine Warnsirene. Hintergrund für die Errichtung der 260 Kilogramm schweren Anlage ist das kreisweite Sirenenwarnkonzept des Kreises Mettmann für Katastrophen- und Zivilschutz.
NRW-Innenminister Herbert Reul und Landrat Thomas Hendele waren mit Bürgermeister Christoph Schultz und Feuerwehrchef Guido Vogt vor Ort, um sich ein Bild vom Fortschritt des kreisweiten Sirenenausbaus zu machen.
Die Sirenen können zukünftig einzeln oder in Gruppen geschaltet werden und lösen den sogenannten Weckruf für die Bevölkerung aus. Durch einen Warnmix aus Sirenenalarm, Radiodurchsagen, den einschlägigen Warn-Apps „Katwarn“ und „Nina“ sowie Lautsprecherdurchsagen sollen die Bürger im Katastrophenfall dann rasch alle notwendigen Informationen erhalten.
Notwendigkeit dafür zeigte sich bei der Unwetterkatastrophe
Die Notwendigkeit dafür hat sich bei der Unwetterkatastrophe im vergangenen Jahr gezeigt, die Erkrath ein so noch nie da gewesenes Hochwasser beschert hatte. Sirenen sind laut und weithin gut zu hören. Sie sind daher grundsätzlich gut geeignet, um Personen sogar aus dem Schlaf zu reißen, wenn eine Gefahr bevorsteht. „Wir sind froh, mit der Unterstützung der Landesregierung und des Kreises hier in Erkrath den Bevölkerungsschutz ein großes Stück weiterbringen zu können“, sagt Bürgermeister Christoph Schultz. Insgesamt sollen im Kreis Mettmann 120 Sirenen zur Warnung der Bevölkerung installiert werden, elf davon in Erkrath. Dort soll der flächendeckende Ausbau Ende 2022 abgeschlossen sein.
Mit der neuen Sirene wurden nun vier von elf Standorten ausgestattet. Erst wenn alle Sirenen im Stadtgebiet montiert sind, werden sie entsprechend auf die Leitstelle des Kreises Mettmann aufgeschaltet. Ein Abschluss des Gesamtprojektes des Kreises ist für 2024 vorgesehen. Kreise und kreisangehörige Gemeinden sind gemeinsam für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Grundlage ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).