Wilde Müllkippe in Bruchhausen ärgert Spaziergänger und Stadt

Teures Vergehen: Verursacher können nur selten ermittelt werden.

Foto: Schreyer

Erkrath. Eigentlich sollte es ein gemütlicher Spaziergang mit seiner Frau am Wochenende sein. Das Ehepaar Schreyer startete am Naturschutzzentrum Bruchhausen und folgte der Bruchhauser Straße. Etwa 500 Meter vor der Einmündung Hochdahler Straße entdeckten die beiden einen Berg aus Holz- und Pappkisten sowie Obst- und Gemüsekisten, der vom Gebüsch her auf den Waldweg ragte. Heinz Schreyer vermutet, dass ein Obst- und Gemüsehändler hier seinen Müll abgeladen hat. „Dass gerade so ein Mensch so etwas tut. Der muss das doch besser wissen“, sagt Schreyer. Stattdessen hätte er die Lebensmittel doch vielleicht einem Bauern für die Tiere bringen können. Schreyer meldete das Vergehen unverzüglich der Stadt

Der städtischen Abfallberaterin Helga Willmes-Sternberg war die wilde Müllkippe bereits Ende vergangener Woche gemeldet worden. Ein Passant hatte am Donnerstag, 5. Juli, einen weißen Lieferwagen vor Ort gesehen. Allerdings konnte er weder ein Autokennzeichen angeben, noch hatte er das Abladen des Mülls konkret beobachtet. In den Kisten und Stiegen, die dort abgeladen wurden, hat die Stadt zwar kleinere Hinweise sichergestellt, doch konnte sie bislang keinen Verursacher ermitteln. Am vergangenen Montag wurde die wilde Müllkippe von Mitarbeitern des Bauhofs beseitigt. „Ohne Probleme hätte alles auch kostenfrei auf dem Wertstoffhof in Hochdahl entsorgt werden können“, erklärt Wilmmes-Sternberg.

Die Tat ist kein Einzelfall. Etwa alle ein bis zwei Wochen gibt es Meldungen solcher Art durch Bürger, wie die Stadt bestätigt. Auch die Bruchhauser Straße zwischen Hochdahler Straße und dem Gehöft Feldwinkel ist in der Vergangenheit immer wieder von wilden Entsorgern heimgesucht worden. Dort werden Garten- Grünabfälle, Sperrgut, Säcke, Autoreifen oder Bauschutt illegal abgeladen.

Sobald die Stadt von einer solchen Tat erfährt, schickt das Ordnungsamt den Außendienst zur Begutachtung und Beweisaufnahme raus. Sofern ein Verursacher ermittelt werden kann, muss dieser den Schaden beseitigen. Zugleich gibt’s ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Höhe des möglichen Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Bis 55 Euro handelt es sich um eine Verwarnung, schwere Vergehen können mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Abfallberaterin Willmes-Sternberg ruft daher die Bürger zur Wachsamkeit auf: „Angaben mit Ort, Uhrzeit und eventuell Kennzeichen können sehr hilfreich bei der Suche nach den Verursachern sein.“