Auf Schweitzer-Gelände soll innovatives Wohnen möglich sein

Rat verlangt 663 500 Euro für das 2000-Quadratmeter-Grundstück. Es gibt viele Interessenten — aber auch Hürden.

Foto: Olaf Staschik

Hilden. Auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule hat der Stadtrat ein Grundstück für „Innovative Wohnformen“ reserviert. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Interessenten, wurde jetzt bei einer ersten Informationsveranstaltung deutlich — aber auch hohe Hürden. Die Stadt verlangt für die 2000 Quadratmeter 663 500 Euro. Das entspricht rund 400 Euro pro m2.

Diesen Preis hat der Stadtrat festgesetzt. Er entspricht dem geltenden Bodenrichtwert. Der Käufer muss mindestens 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen bauen. Einen Preisnachlass gibt es für diese Auflage nicht. Das Grundstück wird in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren vergeben, erläutert Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger: „Die Entscheidung trifft der Rat, nicht die Verwaltung. Den Zuschlag bekommt nicht das Höchstgebot, sondern das beste Konzept.“

Die Verwaltung wird dem Stadtrat Vorschläge unterbreiten, nach welchen Kriterien das Grundstück vergeben werden könnte, sagt Bürgermeisterin Birgit Alkenings. Das Grundstück ist bis 2020 reserviert. „Der Rat wollte die Initiativen nicht überfordern“, erklärt die Bürgermeisterin: „Die Gruppen müssen sich zu einem gemeinsamen Bauträger zusammenschließen.“ Beworben hat sich bereits die Gruppe „Trialog“ mit aktuell sieben festen Mitglieder.

Sie wollen eine Bewohner-Genossenschaft mit allen Altersgruppen gründen. 25 barrierefreien Wohnungen mit Garten, Gäste-Appartement und Gemeinschaftsräumen. Ein Genossenschaftsanteil soll 650 Euro pro m2 kosten, hat Manfred Gertz grob kalkuliert. Kaltmiete: 5,75 bis 6,65 Euro öffentlich gefördert, frei finanziert 10 Euro, Nebenkosten 1,50 bis 2 Euro/m2. Jedes Mitglied müsste rund 20 Prozent Eigenanteil mitbringen. Trialog lässt sich von der WohnBund-Beratung NRW GmbH in Bochum beraten. Auch die Immobilien Dienstleistungs AG ist interessiert. Josef Hennebrüder erläuterte das Konzept einer geschlossenen „Nutzer-Projektgenossenschaft“. Es gibt nur ein Mitglied pro Wohnung, die Pflichtanteile werden nach Einkommen gestaffelt. Die Mitglieder erhalten ein vererbbares Wohnrecht. Referenzprojekte kann die IDG in Köln und in Leverkusen (Neue Bahnstadt Opladen) vorweisen. Wie das Vergabe-Verfahren aussehen könnte, erläutert Stuhlträger am Beispiel für ein Grundstück für eine Baugemeinschaft in Bremen. Dieses Modell sei wegen der hohen Vorlaufkosten für Initiativen wie Trialog „völlig ungeeignet“, sagt Horst Hücking von WohnBund-Beratung NRW GmbH.

Weiteres Problem: Die Stadt musste in der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule für das Land eine Erstaufnahmestelle für Asylsuchende einrichten — zunächst bis 15. Oktober.