Betrug im Rathaus: Verhandlung ist noch immer nicht terminiert
Untreue und Bestechlichkeit in 79 Fällen wird Frank B. vorgeworfen.
Hilden. Es ist der schlimmste Korruptionsfall, den die Stadtverwaltung in den vergangenen 25 Jahren erlebt hat. Zum einen wegen der Höhe des Schadens: Den für die Stadt beziffert die Staatsanwaltschaft mit 81 000 Euro. Andere Geschädigte haben weitere 971 000 Euro geltend gemacht. Zum anderen wegen der Zahl der Vergehen (79), die Frank B. vorgeworfen werden. Wie es aussieht, konnte der ehemalige Mitarbeiter der Stadt mehr als fünf Jahre lang, von 2009 bis 2014 betrügen, veruntreuen und sich bestechen lassen, ohne dass das auffiel. Jetzt kommt ein drittes hinzu: die Länge des Verfahrens.
Im Juli 2014 flog B. auf. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf braucht mehr als ein Jahr, um im Oktober 2015 Klage beim Landgericht zu erheben. Wann sich B. endlich vor Gericht verantworten muss, ist nach wie vor offen. Das Gericht hat es bis heute nicht geschafft, einen Verhandlungstermin anzusetzen. Die Kammern seien überlastet. Andere Verfahren seien wichtiger und hätten Vorrang. Für Nichtjuristen ist der ganze Fall nur noch sehr schwer zu verstehen.
B. saß 2014 einige Tage in Untersuchungshaft — und befindet sich seitdem auf freiem Fuß. 23 Jahre war er bei der Stadtverwaltung beschäftigt. Die kündigt ihm 33 (!) Mal und brauchte rund zehn Monate, um B. zu entlassen. Er sei spielsüchtig und daher nicht steuerungsfähig, argumentierte sein Anwalt. Das hätte die Stadt berücksichtigen müssen. Im Oktober 2014 bestätigte das Arbeitsgericht Düsseldorf die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Der Ex-Mitarbeiter legte Berufung ein. Im Mai 2015 handelte die Stadt mit dem Mann einen Vergleich aus. Danach ist das Arbeitsverhältnis zum 30. September 2014 ausgelaufen. Andernfalls hätte das Gericht entschieden.
Und das hätte für die Stadt deutlich schlechter ausgehen können, kommentierte damals Personaldezernent Norbert Danscheidt. Einige Wirte oder Betreiber von Spielhallen, die sich von B. betrogen fühlen, haben Schadenersatzforderungen an die Stadt gestellt. In einem Fall zahlt die Versicherung der Stadt 5000 Euro, berichtet Danscheidt.
In einem zweiten Fall habe die Kommune in erster Instanz gewonnen. „Wie es weitergeht ist offen, es geht um einen sechsstelligen Betrag.“ Zwei weitere Verfahren seien noch in der Schwebe. Der Richter habe einen Vergleich vorgeschlagen: Die Stadt Hilden solle fünf Prozent, der Kläger 95 Prozent der Forderungen übernehmen. „Unsere Versicherung hat schon grundsätzlich zugestimmt“, so der Erste Beigeordnete.
Wie sich der Kläger entscheide, sei noch offen. Daneben gebe es noch zwei weitere Forderungen an die Stadt. Dazu gebe es noch keine Verfahren. B. hat durch sein kriminelles Verhalten der ganzen Stadtverwaltung schweren Schaden zugefügt, ist sich Bürgermeisterin Birgit Alkenings sicher. Er habe Geld für Leistungen kassiert, die die Stadt gar nicht anbietet: „Wir hatten deshalb keine Anzeichen, dass etwas schief laufen könnte. Es gab auch keine Beschwerden von Kunden, die B. abkassiert hat.“