Bislang keine Straftaten: Polizei nimmt „Reichsbürger“ ins Auge

In Hilden fühlen sich „eine Handvoll“ Personen der Bewegung zugehörig.

Bislang keine Straftaten: Polizei nimmt „Reichsbürger“ ins Auge
Foto: Staschik

Hilden. Der aktuelle Fall ist erst wenige Tage alt. Einem Spaziergänger waren in einem Vorgarten eines Hildener Wohnhauses die Handelsflagge des Deutschen Reichs sowie die Staatsflagge des Königreichs Preußen aufgefallen. Ihm sei sofort die sogenannte „Reichsbürger“-Bewegung in den Sinn gekommen, äußerte der Mann, der anonym bleiben möchte.

Auch die Polizei fasste die Flaggen ins Auge. Der Staatsschutz sei wegen des Verdachts auf eine mögliche Verbindung zur „Reichsbürger“-Bewegung informiert worden, sagte eine Polizeisprecherin auf Anfrage. Von dort hieß es jedoch lediglich, die Flaggen seien sichergestellt worden, um zu prüfen, ob das Aufhängen der Fahnen gegen geltendes Recht verstoße. „Die Überprüfung ergab, dass das Aufhängen der Flaggen nicht strafbar ist“, sagte ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Düsseldorf. Weitere Überprüfungen des Sachverhaltes seien nicht öffentlich.

Dass sich Menschen als „Reichsbürger“ ansehen, ist in Hilden kein Einzelfall. Es gebe „eine Handvoll“ Personen, die sich der Bewegung zugehörig fühlen, sagt Norbert Danscheidt, bei der Stadt zuständig für Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung. Für die Verwaltung bedeute dies vor allem zusätzliche Arbeit: „Die Leute kommen immer mal wieder in Bürgerbüros oder ins Rathaus und wollen ihre Personalausweise abgeben.“ In vereinzelten Fällen sei es auch vorgekommen, dass sich „Reichsbürger“ weigerten, Grundbesitzabgaben zu zahlen.

Dass der Umgang mit den Reichsbürgern sich nicht immer auf bürokratische Scharmützel beschränkt, zeigt ein Fall in Bayern, bei dem ein „Reichsbürger“ einen Polizisten bei einer Schießerei tödlich verletzt hatte. Um ihre Mitarbeiter beim Umgang mit den Anhängern der Bewegung möglichst in Sicherheit zu wissen, hat die Stadt in einem internen Schreiben Verhaltensregeln an alle Ämter ausgegeben. So sollten sich Angestellte etwa nicht auf Diskussionen einlassen und sich zugleich im Umgang mit „Reichsbürgern“ immer einen Zeugen an ihre Seite holen.

„Auch, weil die ,Reichsbürger’ Gespräche ihrerseits häufig aufzeichnen“, erklärt Norbert Danscheidt. Zudem würden auffällige Kontakte dem Ordnungsamt gemeldet, das im Einzelfall prüfe, ob die Polizei eingeschaltet werden muss.

Straftaten durch „Reichsbürger“ seien im Kreis Mettmann bislang nicht bekannt, sagt Polizeisprecherin Claudia Partha: „Aus Sicht der Polizei können wir nicht von einer aufkommenden Bewegung sprechen.“