Nach der Irrfahrt in der Fußgängerzone von Hilden Bürgeraktion beantragt Zufahrtsbeschränkung

Hilden · Nach der Irrfahrt einer Frau durch die Mittelstraße möchte die BA die Fußgängerzone besser schützen.

Die Polizei hat die Frau nach ihrer Irrfahrt zunächst festgenommen, später aber freigelassen.

Foto: Tobias Dupke

(tobi) Unter dem Titel „Sicherheitslage in der Fußgängerzone erhöhen – illegale Einfahrten verhindern“ hat die Bürgeraktion (BA) einen Antrag in die politische Diskussion eingebracht, der nach der Irrfahrt einer Frau durch die Mittelstraße Mitte August die Schließung der bislang offenen Zufahrten zum Ziel hat.

Die Verwaltung soll nach dem Willen der BA „Mittel und Wege aufzeigen, die geeignet sind, lückenlos, das heißt unter Schließung der bisher offenen Zufahrten, illegale Einfahrten in die Fußgängerzone zu verhindern mit dem Ziel, die Sicherheitslage der Passanten in der Hildener Fußgängerzone entscheidend zu verbessern“, erklärt Fraktionschef Ludger Reffgen. Dabei sei sowohl den Bedürfnissen und Erfordernissen von Feuerwehr und Rettungsdiensten Rechnung zu tragen, als auch das Schutzschutzbedürfnis der Passanten hinreichend zu berücksichtigen.

„Nicht nur im Hinblick auf die Kundenorientierung mit klarem Vorrang für den Fußgängerverkehr und einer Steigerung der Aufenthaltsqualität, sondern auch aus Gründen der Gefahrenabwehr gegenüber unkontrolliert und widerrechtlich einfahrenden Pkw und Lkw ist eine vollständige Abpollerung der Innenstadt angemessen und erforderlich“, erklärt Reffgen. Der Vorfall vom 18. August zeige, dass das Risiko „Gefährdung von Besuchern der Hildener Fußgängerzone“ durch unerlaubten Fahrzeugverkehr real ist. Genauso real sei die Darstellung der Stadt, ortsfremde Rettungsdienste könnten bei vollständiger Abpollerung Einsatzorte in der Fußgängerzone gegebenenfalls nicht unverzüglich erreichen. Daher sei eine Lösung zu entwickeln, die unzulässige Einfahrten in die Fußgängerzone verhindert und gleichzeitig die Anforderungen der Feuerwehr und der Rettungsdienste umsetzt.

Die BA unterbreitet in ihrem Antrag einen Vorschlag zur Umsetzung: Da das neue Pollersystem „modular aufgebaut, erweiterbar um zusätzliche Polleranlagen, ausfallsicher (das heißt die Poller fahren bei Störung wie Strom- oder Funkausfall automatisch herunter) und zentral steuerbar“ sei, sollen die Zufahrten durch den Axlerhof und an der Mühlenstraße gesperrt werden. Reffgen: „Die Anforderung der ungehinderten Zufahrt für Rettungsdienste kann durch die zentrale Steuerung gewährleistet werden. Im Einsatzfall können einzelne oder ggf. alle Poller zentral gesteuert heruntergefahren werden. Der Steuerbefehl kann durch die Leitstelle des Kreises Mettmann ausgelöst werden.“

(tobi)