Bürgerinitiative droht mit Musterprozessen

Lebenswertes Haan will Stadt zum Handeln zwingen.

Foto: Köhlen

Haan. Die Bürgerinitiative Lebenswertes Haan (BLH) hat sich nicht erst jetzt auf die Fahnen geschrieben, die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen in Haan zu bekämpfen. Jetzt soll die Stadtverwaltung Haan mit Bürgeranträgen konfrontiert werden, damit dann geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um somit die Gefahr einer Gesundheitsgefährdung sowie schädliche Umwelteinwirkungen zu beschränken.

Die BLH hat diese Anträge mit Unterstützung von Rechtsanwalt Wolfram Sedlak aus Köln vorbereitet. Sedlak ist Fachanwalt für Umweltschutz sowie Lärm und Abgase im Straßenverkehr. Anlass für die BLH-Initiative war nicht zuletzt die letzte Ratssitzung in der vergangenen Woche, in der die Forderung zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 auf der B 228 im innerstädtischen Bereich tagsüber in einer Patt-Abstimmung abgelehnt worden war. Der ständig zunehmende Lkw-Verkehr als Durchgangsverkehr durch die Haaner Innenstadt sei ein weiteres Ärgernis für BLH und Bürger, meint der BLH-Vorstand. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins in der Gaststätte Friedrichstuben erläuterte Wolfram Sedlak den zahlreich erschienenen Bürgern seine Erfahrungen mit Musterprozessen gegen die Verwaltungen, die er seit 1990 führt. Letztinstanzlich gewonnen hat er diese Art von Prozessen bisher mehrmals in Berlin. Er ermunterte die Haaner Grundstücks- und Hauseigentümer den von ihm vorbereiteten Antrag an die Stadt zu schicken, damit dringend erforderliche Messungen zu verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastungen durchgeführt und öffentlich gemacht werden. Die Ergebnisse dieser dann gültigen Messungen können dann bei weiteren rechtsanwaltlichen Schritten Beachtung finden.

Rechtsanwalt Sedlak machte in Haan klar, dass die Bürger-Anträge nicht nur für Anwohner der Bundesstraße 228 gelten, sondern auch flächendeckend für alle Straßen eines Gebietes. „Es geht um alle Haaner, die sich belastet fühlen“, sagte Vorstandsmitglied Gregor Foest. Und BLH-Vorsitzender Stefan Zillgens fügte hinzu: „Es geht um die Gesundheit der Haaner Bürger.“ Der von den Gegnern der Tempo-30-Regelung immer wieder zitierten Äußerung, dass dies rechtlich nicht durchsetzbar sei, widersprach Sedlak. „Die Rechtslage ist letztinstanzlich geklärt“, sagt der Fachanwalt. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung bei Lärm und Luftschadstoffbelastung sei vom Gesetzgeber klar definiert, betonte der Jurist.