Start am 1. Juli Haan und Hilden bereiten sich auf Cannabis-Clubs vor

Hilden/Haan · Ab dem 1. Juli sind sogenannte Cannabis-Clubs, in denen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen, gesetzlich zugelassen. Sind derartige Vereinigungen auch in Hilden und Haan geplant?

In Hilden und Haan herrscht Unklarheit über die bevorstehende Legalisierung von Cannabis-Anbauvereinigungen.

In Hilden und Haan herrscht Unklarheit über die bevorstehende Legalisierung von Cannabis-Anbauvereinigungen.

Foto: dpa/Georg Wendt

Mit der von der Bundesregierung vorangetriebenen Legalisierung von Cannabis-Anbauvereinigungen betreten alle Beteiligten und nicht zuletzt die betroffenen Kommunen Neuland. Sie ist ein nächster Schritt hin zur Normalisierung des Cannabiskonsums, nachdem es seit dem 1. April deutschlandweit erlaubt ist, sich mit bestimmten Mengen der Droge zu versorgen.

Gemäß der Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dürfen Mitglieder von Cannabis-Clubs, die auch unter der Bezeichnung „Social Clubs“ firmieren und als eingetragene Vereine im Melderegister stehen, Cannabis in der Einrichtung in einem festgelegten Umfang für den Eigenbedarf anbauen.

Sie dürfen ihn aber weder weiterverkaufen noch vor Ort konsumieren. Außerdem müssen die Mitglieder der Social Clubs mindestens 18 Jahre alt sein, die Clubs dürfen von außen nicht als solche gekennzeichnet sein und keine Werbung machen. Die Menge Cannabis, die ein Mitglied ab 21 Jahren monatlich mitnehmen darf, beträgt 50 Gramm, die einzeln abgegebene Menge 25 Gramm. Der THC-Wert, also der Wirkstoffgehalt der Produkte, darf zehn Prozent nicht übersteigen.

Viele Regelungen sind
nach wie vor noch unklar

Viel war im Vorfeld von der häufig als chaotisch kritisierten Umsetzung der Maßnahme die Rede. Immer noch ist unklar, wem die Kontrolle der Vereinigungen zufällt. Für Hilden teilt eine Stadtsprecherin auf Anfrage mit, dass der Stadt wenige Tage vor einer möglichen Zulassung der neuen Vereine „noch keine Zuständigkeitenregelung des Landes NRW bekannt“ sei: „Dies gilt sowohl für das Erlaubnisverfahren als auch die Überwachung der Anbauvereinigungen.“ Man erwarte „in Kürze verbindliche Regelungen des Landes.“

Die sind auch nötig. Denn während in Haan am 20. Juni noch keine Anmeldungen von Social Clubs bekannt waren, liegt der Stadtverwaltung Hilden derzeit laut eigener Auskunft bereits eine entsprechende Anfrage vor. Um welchen Club es sich dabei konkret handelt, möchte die Stadt allerdings nicht mitteilen.

Bekannt ist in Hilden aber ein Ableger des Düsseldorfer Clubs „ExtraBud“. Dort bestätigt man, dass „ExtraBud“ eine solche Anfrage gestellt hat. Erst vor wenigen Tagen habe ein Wirtschaftsprüfer der Stadt die Örtlichkeiten des Clubs in Augenschein genommen. Eine Internetrecherche ergibt, dass in Hilden auch ein Social Club namens „HazeGrow“ um Menschen wirbt, die sich gern benebeln.

So richtig freuen können sich die Betreiber von „ExtraBud“ auf den 1. Juli nicht. Das Problem: Es sei noch gar nicht möglich, sich um eine Anbaulizenz zu bewerben. „Die Behörde ist noch gar nicht geschaffen worden, die das abwickeln soll. Am Ende wird es wahrscheinlich auf Bundesebene laufen“, sagt ein Vertreter von „ExtraBud“. Aus seiner Sicht hätte man den Cannabis-Konsum zunächst für Vereinigungen und erst in einem zweiten Schritt für Privatpersonen zulassen sollen.

Elterninformationsabende sind in Hilden und Haan geplant

Bei der Stadt Hilden weist man nachdrücklich darauf hin, dass die Vereinigungen verpflichtet sind, einen Präventionsbeauftragten zu ernennen. Parallel werde das Stichwort Suchtgefahr auch an den Schulen angegangen: „Aktuell arbeitet das Team der Jugendförderung an einem Konzept für einen Elterninformationsabend zum Thema Cannabis-Konsum. Dieser findet voraussichtlich Ende 2024 statt.“ Eine ähnliche Veranstaltung ist für den kommenden Herbst in Haan geplant; hier arbeitet die Stadt mit der zuständigen Suchtberatungsstelle der Diakonie des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann zusammen.

Für die Kontrolle möglicher Vergehen im Zusammenhang mit Drogenkonsum ist das Ordnungsamt (in Haan der Kommunale Ordnungsdienst) und bei Verkehrsverstößen die Polizei zuständig. Aus Hilden heißt es, seit der Legalisierung von Cannabis am 1. April sei es „erstaunlich ruhig“. Lediglich in zwei Fällen seien Verfahren eingeleitet worden.

Die Kreispolizei hat laut eigener Auskunft weder durch die Eröffnung der Cannabis-Clubs noch durch die bereits gültige Erlaubnis, Cannabis zu besitzen, einen Mehraufwand an Arbeit, Personal oder Kosten. Ein Sprecher verweist darauf, dass die Clubs als eingetragene Vereine nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen und ihr gegenüber nicht meldepflichtig sind.

Mögliche Verstöße gegen Auflagen würden vom Ordnungsamt geahndet. Einen Anstieg an bekifften Verkehrsteilnehmern konnte die Polizei bisher nicht feststellen. Allerdings seien die Statistiken mit Vorsicht zu genießen, da es immer darauf ankomme, wie viel kontrolliert werde, erklärt der Sprecher weiter.