Haan Stiftung macht Bewohnern Angebot
Haan. · Interessenvertreter sind mit Vorschlag der Theodor-Fliedner-Stiftung, der im Friedensheim vorgestellt wurde, nicht zufrieden.
Im Streit um die Nachzahlungen der Friedensheim-Bewohner hatte die Theodor-Fliedner-Stiftung am späten Dienstagnachmittag zu einer Info-Veranstaltung in den Blauen Saal des Pflegeheims eingeladen. Dieser waren Vertreter der neu gegründeten Interessengemeinschaft Friedensheim (IGF) sowie der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) sowie rund 100 Betroffene gefolgt. Die Stimmung war recht emotional.
„Die Theodor-Fliedner-Stiftung hat angeboten, Einzelgespräche mit den Betroffenen zu führen, um individuelle Lösungen zu finden“, erklärte Rolf Brockmeyer, der gemeinsam mit Heinz Kurtz die Interessengemeinschaft Friedensheim vertritt. „Erst gegen Ende der Versammlung kam von der Stiftung ein Entgegenkommen, dass nur 50 Prozent der Nachzahlungen geleistet werden müssen.“ Für zufriedenstellend hält er das aber nicht.
Streitpunkt ist, ob die geforderten Nachzahlungen gesetzeskonform sind. Denn im Juli hatte die Einrichtungsleitung des Seniorenzentrums Friedensheim, Träger ist die Theodor-Fliedner-Stiftung, eine rückwirkende „Erhöhung des Entgelts aufgrund gestiegener Investitionskosten“ angekündigt. Der Umbau des Seniorenzentrums, der nötig war um gesetzliche Standards zu erfüllen, beträgt 8,6 Millionen Euro. Nach Fertigstellung leitete die Stiftung „das übliche und allgemeingültige Verfahren zur Ermittlung eines neuen Investitionssatzes durch den Landschaftsverband Rheinland ein“.
In einem Schreiben von Dezember 2017 waren die damaligen Bewohner informiert worden, dass eine rückwirkende Berechnung ab 1. September 2017 erfolgen werde, über die Höhe und die Dauer konnten zum damaligen Zeitpunkt aber noch keine Angaben gemacht werden. Erst im Juli 2019 wurden Bewohnern und Angehörigen Nachzahlungen von September 2017 bis Juni 2019 in Rechnung gestellt. Die Forderungen von teilweise mehr als 7700 Euro hatte Bewohner und Anwohner teilweise hart getroffen.
Ihren Frust machten die Betroffenen am Dienstag Luft. Ziel der Fliedner-Stiftung war es, auf der Versammlung deutlich zu machen, dass es sich bei den Umbauten um gesetzlich notwendige Maßnahmen handelt. „Wir hätten uns auch ein schnelleres Verfahren zur Ermittlung des Investitionskostensatzes gewünscht“, erklärte Claudia Kruszka, Kommunikationsleitung der Theodor-Fliedner-Stiftung, auf Anfrage. „Wir sind mit dem Info-Abend einen guten Schritt weitergekommen. Da es sich um unterschiedliche Wohnzeiträume handelt, haben wir die Bewohner und Angehörigen gebeten, sich mit uns für einen individuellen Gesprächstermin in Verbindung zu setzen.“ Zu konkreten Lösungsansätzen und einem Entgegenkommen in Sachen Nachzahlungen wollte die Stiftung am Mittwoch keine Stellung nehmen.
„Das ist nur ein halber Sieg für uns“, erklärte Heinz Kurz von der IGF. „Wir von der Interessengemeinschaft werden uns nochmal zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen.“
Markus Sutorius vom BIVA-Pflegeschutzbund erklärte, dass jeder nun selbst entscheiden müsse, ob er das Angebot einer vergleichsweisen Regelung annehme. „Ich bin der Meinung, dass das Ankündigungsschreiben von Dezember 2017 nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, um diese Forderungen zu stellen“, erklärte der Rechtsreferent. Jeder Betroffene entscheide aber selbst.