Haftstrafen für Säure-Angriff

Ex-Freund des Opfers wird zu fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis, sein Komplize zu dreieinhalb Jahren verurteilt.

Hilden/Düsseldorf. Der Anstifter des heimtückischen Säureanschlags auf eine junge Hildenerin ist zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Ex-Freund des Opfers am Freitag als Drahtzieher der Tat wegen besonders schwerer Körperverletzung schuldig.

Sein 19-jähriger Komplize, der die Attacke mit Schwefelsäure als „Freundschaftsdienst“ ausgeführt hatte, wurde zu dreieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt.

Es war keine gute Beziehung gewesen — von Anfang an nicht. Der 22-jährige Langenfelder hat seine Freundin immer wieder verfolgt, geschlagen, gedemütigt und beschimpft. Als sie ihn endgültig verlassen hatte und eine Verfügung erwirkte, dass er sich ihr nicht mehr nähern darf, überredete der Ex-Freund seinen Freund zu dem Angriff.

Der damals noch Minderjährige sollte der ihm unbekannten Frau Salzsäure ins Gesicht schütten, „damit sie auch kein anderer Mann je wieder anschaut“, fasste das Gericht den Plan der beiden Angeklagten zusammen.

Das Opfer sei infolge der Tat „ein Leben lang gezeichnet“, sagte Richter Werner Arendes. Unter anderem hat die Frau von dem Anschlag Narben an Stirn, Schläfe, Ohr, Hals und Dekolleté zurückbehalten. Auch Bauch, Hüfte, Rücken und ein Auge wurden verletzt.

Während der Jüngere die Tat bei der Verhaftung sofort gestand, leugnet sie der 22-Jährige bis heute. Seine Angaben befand das Gericht jedoch als wenig glaubhaft. Im Gegenteil: Der Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, der 22-Jährige sei der eigentliche Drahtzieher. Sein Verhalten sei narzisstisch und rechthaberisch. Warum sein minderjähriger Freund sich zu der Tat überreden ließ, konnte jedoch nicht geklärt werden.

Die schwer verletzte Frau war bei der Urteilsverkündung anwesend. Ihre Anwältin sagte, die damals 20-Jährige sei erleichtert, dass sie vor ihrem Peiniger in den nächsten Jahren in Sicherheit sei. Sie leide nicht nur an den schmerzhaften Narben, die sie täglich aufwendig versorgen müsse, sondern auch psychisch und sei in therapeutischer Behandlung.

„Es fällt ihr schwer, morgens vor den Spiegel zu treten“, sagte ihre Anwältin. Sie müsse noch geraume Zeit einen Kompressionsanzug tragen und sich mehreren Nachoperationen unterziehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als neun Jahre Haft für den 22-Jährigen gefordert und acht Jahre für den geständigen Komplizen. Sie werde nun prüfen, ob sie gegen das Urteil in Revision gehe, sagte die Staatsanwältin.