Kampfhundesteuer kommt nicht
Die Stadt Haan führt die alte Regelung wieder ein. Die angelaufene Hundezählung hat der Stadt schon mehrere Anmeldungen gebracht.
Haan. Das „Aus“ für die Hundesteuerpläne in Sachen Kampfhunde kam im Stadtrat überraschend. Auch für Rassen, die nach dem Landeshundegesetz (Paragraf 3) als „gefährlich“ eingestuft sind, zahlen die Halter künftig nur die normale Hundesteuer anstatt der in der Satzung für solche Vierbeiner vorgesehenen 480 Euro. Auch von der bestandenen Wesensprüfung, die auch bei „Kampfhunden“ zum normalen Steuersatz geführt hätte, ist jetzt keine Rede mehr in der Hundesteuersatzung.
Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden sollten mit 480 Euro besteuert werden. Das hatte die CDU im vorigen Jahr beantragt. Die entsprechend formulierte Satzung hatte Hundehalter auf den Plan gerufen. Die Gruitener Kirsten und Harald Stein, die mit dem American Staffordshire „Odin“ seit Jahren einen lieben und treuen Gefährten haben, hatten in einem Bürgerantrag darum gebeten, den Weg zu einer Ausnahme über eine bestandene Wesensprüfung zu ebnen.
Noch vor zwei Wochen hatte der Haupt- und Finanzausschuss den entsprechenden Passus der Hundesteuersatzung einstimmig beschlossen. Im Stadtrat zog die Verwaltung den Punkt inhaltlich zurück. Die Wesensprüfung, das ergab eine Nachfrage beim Veterinäramt des Kreises, ist erst für Tiere ab dem zweiten Lebensjahr möglich. Würde ein von der Rasse her als Kampfhund eingestufter junger Vierbeiner die Prüfung mit Bravour meistern, so hätten seine Halter eigentlich zumindest für das erste Jahr eine hohe Steuer zahlen müssen. Ärger schien also vorprogrammiert. Und: Die neue Regelung hätte nur für neue Hunde gegriffen. Zudem ist die Zahl der „Altfälle“ in der Gartenstadt überschaubar — es soll gerade ein knappes Dutzend Hunde aus den betreffenden Rassen geben. Mithin fiel auch ein finanzieller Vorteil weg.
Kirsten Stein war „sehr erfreut und sehr überrascht“, als sie Dienstagabend im Rathaussaal die Entwicklung verfolgte. Sie hatte die Fraktionen und die Bürgermeisterin im Vorfeld darauf hingewiesen, dass das Veterinäramt Hunde erst frühestens in deren zweitem Lebensjahr prüfe. Die Bürgerin, die vor fast einem Jahr gegen die Steuerpläne aktiv geworden war, hätte auch mit der Ausnahme leben können. Dass jetzt aber das ganze Thema vom Tisch ist, sieht sie positiv.
Doris Abel, Leiterin der Kämmerei und Hundeexpertin, erinnerte daran, dass vor etwa 20 Jahren vielfache Beißattacken zur Hundeliste geführt hätten. Inzwischen aber seien so genannte Kampfhunde auf legalem Weg gar nicht mehr erhältlich.
Und es gibt die Erkenntnis, dass entscheidend sei, wer am anderen Ende die Leine halte. Sie räumt ein, dass es bisher einen Fall gibt, bei dem die Stadt einen Steuersatz von 480 Euro gefordert habe. Die Stadt Haan sei von einer Nachbarstadt benachrichtigt worden, dass ein Kampfhunde-Halter in die Gartenstadt umgezogen sei. Das Rathaus schrieb den Neubürger an und fragte nach dem Hund. Bekam aber noch keine Antwort und hat den Steuer-Höchstsatz gefordert. „Als Anreiz, sich zu melden“, sagt Doris Abel. Das gleiche Verfahren werde auch bei Kindergarten-Beiträgen praktiziert. So lange der Bürger sich nicht erkläre, werde der Rahmen auch ausgeschöpft.
Seit Monatsbeginn läuft die neue Hundebestands-Erfassung. Zähler eines Dienstleisters sind im Stadtgebiet unterwegs, klingeln an den Haustüren und fragen dort nach Hunden. Obwohl die Ergebnisse der Erhebung erst Mitte 2018 vorliegen werden, gibt es schon jetzt Bewegung. „Wir haben vermehrte Anmeldungen von Hunden“, berichtete die Hundeexpertin Doris Abel den Ratsmitgliedern.