Parkplätze scheinen immer enger zu werden

Offenbar nutzen immer mehr Autofahrer mehr als eine Abstellfläche für ihren Pkw.

Hilden. Wie breit sind eigentlich die Stellplätze in den Hildener Parkhäusern? Keiner weiß es auf Anhieb. Das Tiefbauamt nicht, das Hochbauamt nicht und auch die Eigentümer nicht. Der erste Beigeordnete Norbert Danscheidt weiß zumindest, wie breit sie sein sollten: „Es gibt eine Sonderbauverordnung.

Nach der müssen Stellplätze 2,50 Meter breit sein, wenn links und rechts Pfeiler oder Wände sind. Bei Pfeilern/Wänden auf nur einer Seite reichen 2,40 Meter, ansonsten 2,30.“ Ein eilig gekaufter Zollstock und Stippvisiten in fünf Hildener Parkhäusern bringt Gewissheit: Die Stellflächen im Aldi-Parkhaus am Kronengarten, unterm Rathaus, unter der Sparkasse, hinter Saturn und unter dem Nové-Mesto-Platz entsprechen diesen Vorschriften. Trotzdem sieht man immer wieder Autos, die haarscharf an Betonsäulen oder dem Heck des nebenan stehenden Pkw vorbei gezirkelt werden. Und Autofahrer, die sich mit ihrem Pkw frech auf zwei Parkplätzen breit machen. Frech oder hilflos?

2,30 Meter sind für viele moderne Autos sehr knapp bemessen. Deswegen fordert der ADAC grundsätzlich 2,50 Meter: „Allein beim VW Golf liegen zwischen dem ersten Modell 1974 und dem aktuellen mehr als 40 Zentimeter, die das Fahrzeug in die Breite gewachsen ist“, sagt Dr. Roman Suthold, Leiter des Bereichs Verkehr und Umwelt beim ADAC Nordrhein: „Da kommen Sie mit der gesetzlichen Breite von 2,30 Metern sehr schnell an Ihre Grenzen, deshalb wollen wir 2,50 Meter.“ Michael Siebert, Leiter des Hildener Ordnungsamts, unterstützt die Forderung des ADAC: „Ich fahre einen SUV, der wird wohl 2,20 Meter breit sein — mit Spiegeln. Ich finde aber, hier in Hilden geht es noch, was die Breite der Parkplätze anbetrifft.“ Aus anderen Städten kenne er engere Stellplätze. Dann spricht der Autofahrer aus ihm: „Ich könnte Bücher schreiben, wie sich einige anstellen aus Angst ums Blech. Wer in Tiefgaragen fährt, muss entweder die Enge in Kauf nehmen oder besser gleich draußen parken.“

Auch draußen geht der Trend zum Nimm-zwei-Stellplätze-Parker. Strafe droht den dreisten Autofahrern selten: „In den Parkhäusern sind wir nicht zuständig“, sagt Siebert. Und wer draußen durch sein Verhalten knappen Parkraum verschwendet, wird nur dann vom Ordnungsamt belangt, wenn nachweislich er der Übeltäter ist.

Das ist aber schwer zu beweisen. „Wir schreiben auch niemanden auf, der ein paar Zentimeter von der Linie abweicht“, beruhigt Siebert. Geahndet werde nur „verkehrsbehinderndes Parken“. Und dann fügt er noch hinzu: „Es wäre für alle Beteiligten bequemer, wenn es keine Begrenzungslinien gäbe, sondern nur ausgewiesene Parkflächen.“ Wunschdenken. Zurzeit wird übrigens die Tiefgarage unterm Rathaus renoviert. Breitere Parkplätze sind allerdings nicht vorgesehen.